28.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 185 / Tagesordnungspunkt 3

Jürgen BraunAfD - Kriegsverbrechen u. Menschenrechtsverletzungen

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Herr Präsident! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember letzten Jahres besuchte der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe den Internationalen Strafgerichtshof und weitere internationale Straftribunale in Den Haag. Von den Richtern und Ermittlern kommen keine belanglosen Worthülsen – wie sonst oft in der UNO –, dort wird konkret Recht gesprochen, internationales Strafrecht. Als Delegationsleiter war ich beeindruckt, wie engagiert und konzentriert schwere Verbrechen aufgearbeitet werden.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist oft die letzte Möglichkeit, Recht zu sprechen, wenn innerstaatliche Rechtsprechung versagt. Aber es muss darauf geachtet werden, dass nicht die Sieger die Geschichte schreiben oder eine Mehrheit in den Vereinten Nationen. Sieger und Besiegte sind zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie Verbrechen begangen haben,

(Beifall bei der AfD)

sie dürfen mit ihren Bluttaten nicht davonkommen.

Kein Gericht kann Verbrechen ungeschehen machen, kein Gericht kann Ermordete wieder zum Leben erwecken. Nur die Bestrafung der Täter kann auf Dauer Frieden schaffen, nur Recht und Gerechtigkeit schafft Frieden.

(Beifall bei der AfD)

Ruanda ist ein Beispiel, das Mut macht. Kabuga ist verhaftet; in Den Haag ist hart dafür gearbeitet worden. Auf der Delegationsreise haben wir Kabuga noch an erster Stelle auf den Fahndungsplakaten gesehen.

Herr Kollege, könnten Sie einen Moment innehalten? – Wird ein Arzt benötigt? – Ah, gestolpert. Okay, ich bitte um Nachsicht. – Machen Sie weiter, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Auf der Delegationsreise haben wir Kabuga noch an erster Stelle auf den Fahndungsplakaten gesehen. Jetzt steht er endlich vor Gericht. In Ruanda betrieb er einen Radiosender des Grauens: Zu poppigen Rhythmen ließ er zum Völkermord aufrufen – etwas ganz besonders Widerliches.

Aktuelle Kriegsverbrechen: In Bergkarabach bombardiert Aserbaidschan ganz gezielt Kirchen. Die Kathedrale in Schuschi: von Bomben und Raketen schwer getroffen, ebenso Wohngebiete. Über den islamischen Staat Aserbaidschan versucht der türkische Machthaber Erdogan, den Völkermord an den Armeniern fortzusetzen. Auch ein Erdogan sollte damit rechnen müssen, eines Tages in Den Haag angeklagt zu werden.

(Beifall bei der AfD)

Er weiß ganz genau, warum seine Türkei dem Römischen Statut fernbleibt.

Diese Bundesregierung und die Altparteien insgesamt haben nichts unternommen, um das Eindringen von Terroristen und auch Kriegsverbrechern in Deutschland zu verhindern. Im Gegenteil: Sie haben dringende Warnungen der Sicherheitsbehörden, vor allem 2014 und 2015, nicht beachtet. Sie haben die Öffentlichkeit gezielt belogen, das Eindringen von Terroristen und Kriegsverbrechern geleugnet.

(Beifall bei der AfD)

Seit mittlerweile sechs Jahren hat die Bundesregierung den vollständigen Kontrollverlust in Deutschland zu verantworten. Vor sechs Jahren hat die Bundesregierung angeordnet, dass einreisende Asylbewerber von der zuständigen Behörde, dem BAMF, nicht mehr gründlich überprüft werden. Bereits seit 2014 wissen also weder die Bundesregierung noch die Sicherheitsbehörden, welche Kriegsverbrecher und Terroristen sich hierzulande aufhalten, wer überhaupt einreist. Sie wissen es nicht, und sie wollen es auch nicht wissen.

(Beifall bei der AfD – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Falsch! Fake News!)

Deutschland ist seit sechs Jahren zum Paradies für Kriegsverbrecher und Terroristen geworden. Die sogenannte Flüchtlingskrise verschärfte sich erst dadurch, dass niemand mehr kontrolliert worden ist. Die Bundesregierung hat versagt. Gehen musste nicht etwa Innenminister de Maizière, dessen Ressort zuständig ist. Gehen musste auch nicht die Bundeskanzlerin, die politisch verantwortlich ist, aber diese Verantwortung nie übernimmt – niemals!

(Beifall bei der AfD)

Gehen musste der Chef des BAMF, ausgerechnet also der Mann, der vor diesen Fehlern gewarnt hat.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege, könnten Sie bitte ein bisschen Abstand halten? – Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Der nächste Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Michael Brand.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480302
Wahlperiode 19
Sitzung 185
Tagesordnungspunkt Kriegsverbrechen u. Menschenrechtsverletzungen
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