Annegret Kramp-Karrenbauer - Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Haus werden oft große und spektakuläre Debatten geführt und Entscheidungen getroffen. Manchmal sind es aber gerade die eher unscheinbaren und kleineren Vorhaben, die in der Praxis einen entscheidenden Unterschied machen können. Das gilt insbesondere für die Stellschrauben bei Vorhaben, die einen langen Atem brauchen und die bedeuten, dass man ein dickes Brett bohren muss.
Das Engagement gegen Extremismus und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen ist genau ein solches Beispiel. Mit einer Reihe von disziplinarrechtlichen Veränderungen in der Bundeswehr wollen wir heute einen solchen Schritt gehen. Unser Ziel ist es, das Soldatengesetz schärfer und effizienter zu machen. So wie Peter Struck einmal gesagt hat: „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“, gilt ganz sicherlich: Ihre Freiheit wird und muss jeden Tag im Alltag verteidigt werden. – Und das gilt auch für den Dienstalltag in und für die Bundeswehr.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit den Gesetzesänderungen wird es erstens möglich sein, Zeitsoldaten bis zu acht Jahre nach Dienstantritt aus dem Dienst zu entlassen, wenn sie sich ein besonders schweres Dienstvergehen haben zuschulden kommen lassen; bisher lag diese Frist bei vier Jahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, das ist ein schwerwiegender Eingriff, und darüber ist zu Recht im Vorfeld viel gesprochen worden, sind viele Bedenken geäußert und auch ernst genommen worden. Aber es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, bei denen wir Soldatinnen und Soldaten nicht aus dem Dienst entlassen konnten, eben wegen dieser Fristen, obwohl zum Beispiel ihre verfassungsfeindliche Gesinnung nachgewiesen war. Hier haben wir jetzt eine bessere Handhabe.
Demselben Ziel dient – zweitens – auch die Verlängerung von Verjährungsfristen bei einfachen Disziplinarverfahren, die wir von sechs auf zwölf Monate heraufsetzen. Dass man jetzt wesentlich länger gegen entsprechende Soldatinnen und Soldaten im Dienst vorgehen kann, ist nicht nur für die Ahndung einzelner Handlungen wichtig; es erhöht auch die präventive Kraft nach innen.
Drittens. Das erreichen wir auch mit einer neuen Regelung, nämlich dadurch, dass wir den unmittelbar zuständigen Disziplinarvorgesetzten in den Dienststellen und Einheiten einen größeren Spielraum bei der Behandlung von Dienstvergehen einräumen. Wo wir vorher oft langwierige Wege über die Truppendienstgerichte beschreiten mussten, kann jetzt schneller und auch näher am Geschehen entschieden werden. Das schafft zügigere Rechtssicherheit, und das ist für alle Beteiligten sinnvoll.
Schließlich wird es in Zukunft für Truppendienstgerichte leichter sein, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Wenn der oder die Beschuldigte dann den entsprechenden Bescheid anerkennt, ist Rechtssicherheit hergestellt, und die Gerichte werden entlastet.
Diese Reformen mögen auf dem Papier recht technisch wirken; in der Praxis werden sie aber sehr schnell Wirkung erzielen können, und ich bin mir sicher, sie werden auch sehr schnell Wirkung erzielen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir sorgen dafür, dass das, was heute schon disziplinarrechtlich geahndet wird, künftig schnellere und unmittelbarere Folgen haben kann, haben wird und, ich sage ganz deutlich, auch haben muss. Klare Rechte und Pflichten, klare Konsequenzen bei Dienstvergehen, auch das gehört zu unserer Inneren Führung. Das gehört dazu, wenn die Bundeswehr auch weiterhin im täglichen Leben und im öffentlichen Raum Vorbild sein soll.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nächster Redner ist der Kollege Berengar Elsner von Gronow, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
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Electoral Period | 19 |
Session | 185 |
Agenda Item | Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften |