28.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 185 / Tagesordnungspunkt 5

Gerhard Helmuth Berengar Elsner von GronowAfD - Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

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Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung ist, einmal vom kostenlosen Bahnfahren abgesehen, genau das, was Sie der AfD immer ungerechtfertigterweise vorwerfen, nämlich blanker Aktionismus und Populismus.

(Beifall bei der AfD)

Im ständig von linken und vormals bürgerlichen Parteien geradezu ikonisch hochstilisierten Kampf gegen Rechtsextremismus, der sich zunehmend zum Kampf gegen rechts oder vielmehr gegen alles, was nicht links ist, entwickelt, wird hier vorgegeben, besser und schneller auf schwere Dienstvergehen in der Bundeswehr reagieren zu können. Dafür bräuchte es die geforderten Änderungen aber nicht. Die bestehenden Regelungen wären völlig ausreichend, würden endlich die seit Jahren etwa vom Wehrbeauftragten kritisierten inakzeptablen Verzögerungen in Disziplinarangelegenheiten abgestellt. Das BMVg scheint hierzu aber nicht willens oder in der Lage zu sein.

(Beifall bei der AfD)

Stattdessen will man früher, härter und öfter durchgreifen, ohne gerichtliche Befassung. Es sollen erst einmal Fakten geschaffen werden, auch wenn in den Leitlinien zur Extremismusprävention festgestellt wird, dass die getroffenen Sanktionen nicht immer gerichtsfest sein können. Betroffene Soldaten stehen gegebenenfalls von heute auf morgen ohne Existenzgrundlage unter ehrabschneidendem Verdacht auf der Straße; der Rechtsschutz ist nur ziemlich theoretisch durch eine nachträgliche verwaltungsgerichtliche Überprüfung möglich. Hier verlässt man sich wohl darauf, dass die meist jungen Betroffenen nicht über die Ressourcen verfügen, den häufig langwierigen Rechtsweg zu beschreiten.

(Henning Otte [CDU/CSU]: Das ist ja wohl nicht wahr!)

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Weg geschaffen werden soll, nicht nur die, die es tatsächlich verdient haben, sondern auch lediglich unliebsame Soldaten bis zu acht Jahren nach Einstellung einfach entlassen zu können.

(Beifall bei der AfD – Henning Otte [CDU/CSU]: Was ist denn das für ein Verständnis?)

Dies ist fatal; denn das erschüttert das Dienstverhältnis, das gegenseitige Treueverhältnis. Acht Jahre auf Probe dienen zu müssen, immer in Sorge vor hohen Strafen – Sie haben es geschildert –, stellt die Soldaten schlechter im Vergleich zu anderen Staatsdienern und schafft eine Atmosphäre der Angst. Das darf nicht sein;

(Beifall bei der AfD)

denn in einer solchen Atmosphäre entfernten wir uns immer weiter vom Idealbild des mündigen Bürgers in Uniform, der sich eine eigene Meinung bilden kann und darf, auch politisch, und sei sie noch so anders als die der Regierung, solange sie nur nicht strafrechtlich relevant, extremistisch oder verfassungsfeindlich ist.

Wenn mögliche Grenzüberschreitungen aber durch einen Verwaltungsakt und nicht mehr gerichtlich festgestellt werden, besteht die Gefahr, dass solche Entscheidungen zunehmend politisch und nicht mehr nach Recht und Gesetz getroffen werden. Wer aber dieses Ideal angreift, legt die Axt an die Grundpfeiler unserer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

(Beifall bei der AfD)

Die politischen und weltanschaulichen Einstellungen des Soldaten zu beeinflussen oder gar zu ahnden, solange sie sich im Rahmen der FDGO, im Rahmen unserer Verfassung befinden, steht weder dem Vorgesetzten noch der Politik zu. Wir leben schließlich noch nicht in der DDR 2.0 oder wie in anderen totalitären Staaten, in denen die Angehörigen der Streitkräfte durch die Gefahr außergerichtlicher Schnellverfahren, hoher Strafen oder des Verlustes der Existenzgrundlage auf Regierungslinie gezwungen werden, und das soll auch so bleiben.

Bleibt am Ende festzuhalten: Die geplanten Änderungen sind unnötig, unverhältnismäßig, ungerecht, unsozial und politisch gefährlich. Deshalb lehnt die AfD sie entschieden ab.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Eberhard Brecht, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480324
Wahlperiode 19
Sitzung 185
Tagesordnungspunkt Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
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