28.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 185 / Tagesordnungspunkt 5

Eberhard BrechtSPD - Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Soldatengesetz definiert Rechte von Soldatinnen und Soldaten, aber auch deren Pflichten. Beim Blick auf die vielen Armeen, die wir in dieser Welt kennen, können wir dankbar sein, in einem Land zu leben, in dem sich Soldaten an den Werten einer demokratischen Verfassung zu orientieren haben, sich im Gegenzug aber auf die Unterstützung des Parlamentes verlassen können.

Gesetzesnovellierungen sind immer dann erforderlich, wenn Änderungen von gesellschaftlicher Wirklichkeit eingetreten sind. So sind in der jüngeren Vergangenheit in der Bundeswehr und nicht nur allein im KSK rechtsnationale Einzeltäter, aber auch Netzwerke entstanden, und leider ist auf diese Entwicklung etwas spät reagiert worden. Nun muss der Gesetzgeber noch entschlossener deutlich machen, dass ein Soldat dann die Bundeswehr zu verlassen hat, wenn sich sein Handeln aktiv gegen das Grundgesetz richtet. Ich bin mit Herrn Kollegen von Gronow nicht einverstanden, wenn er in diesem Punkt einen Gesinnungsdruck ausmachen will.

(Beifall bei der SPD)

Ähnlich verhält es sich bei Kindesmissbrauch, Kinderpornografie oder Vergewaltigung von Kameradinnen. Auch diese Delikte können jenseits des Strafrechts bei Angehörigen der Bundeswehr nicht toleriert werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sehr geehrte Damen und Herren, das BMVg setzte im Juni 2019 eine Expertengruppe zur Überarbeitung der Wehrdisziplinarordnung ein. Zielstellung: die Überarbeitung des Wehrdienstdisziplinarrechts, um dieses einfacher, schneller und effektiver zu machen. Bis Oktober 2021 sollte hierzu eine Gesetzesnovelle vorgelegt werden.

Nun sind die Juristen des BMVg mit einem Gesetzentwurf vorgeprescht, vermutlich um nach außen hin Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

(Gerold Otten [AfD]: Aktionismus!)

Die SPD-Fraktion hätte es begrüßt, wenn sich die vorgeschlagenen Änderungen in einer Paketlösung auf den gesamten öffentlichen Dienst erstreckt hätten; denn sexuelle Straftaten und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Aktivitäten gibt es ja wohl auch in Behörden oder bei der Polizei.

(Beifall der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD])

Sehr geehrte Damen und Herren, bezogen auf den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften möchte ich ankündigen, dass die SPD-Fraktion diesen nicht einfach durchwinken wird. Einige der vorgeschlagenen Änderungen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung müssen kritisch hinterfragt werden, so die Verlängerung einer möglichen fristlosen Entlassung nach vier Jahren auf willkürlich gegriffene acht Jahre Bundeswehrzugehörigkeit oder die Erhöhung der Disziplinarbuße von einem auf den doppelten Monatsbetrag der Dienstbezüge.

Hingegen begrüße ich die angedachte Verlängerung der Verjährungsfrist von sechs auf zwölf Monate sowie eine mögliche Verfahrensverkürzung durch einen Disziplinargerichtsbescheid, den der Vorsitzende eines Truppendienstgerichts erlassen kann. Frau Ministerin hat darauf hingewiesen.

Am Ende sollten auch die erweiterten Rechte der Bundeswehrangehörigen durch die Änderung des § 30 des Soldatengesetzes erwähnt werden. Hierzu gehört die unentgeltliche Beförderung in den öffentlichen Eisenbahnen als Ausdruck der Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für unser Land. Diese Maßnahme, meine Damen und Herren, wird von der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich befürwortet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion die Kollegin Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480325
Wahlperiode 19
Sitzung 185
Tagesordnungspunkt Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
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