Fritz FelgentreuSPD - Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstes Beispiel: Ein Offizier der Bundeswehr gibt sich eine falsche Identität und meldet sich als Asylsuchender an. Er versteckt eine Schusswaffe auf einem Flughafen. Terrorverdacht liegt auf der Hand. Zweites Beispiel: Ein Portepeeunteroffizier in der Nähe von Freiburg wird wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Drittes Beispiel: Ein Portepeeunteroffizier des Kommandos Spezialkräfte legt in seinem Garten ein Waffen- und Munitionsdepot an, zum Teil mit gestohlener Munition aus dem KSK. Beispiele wie diese machen klar: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sie wirklich, diese besonders schweren Dienstvergehen,
(Gerold Otten [AfD]: Straftaten!)
die eine sofortige Entlassung aus der Bundeswehr nicht nur rechtfertigen, sondern erfordern.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerold Otten [AfD]: Das ist alles strafrechtlich abgedeckt!)
Wer in so eklatanter Weise seinen Diensteid gebrochen hat, kann nicht Soldat oder Soldatin der Bundeswehr bleiben. Wer sich so verhält, ist kein Kamerad. Wer aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, ist kein Staatsbürger in Uniform.
(Stephan Brandner [AfD]: Auch keine Kanzlerin!)
Sie aus der Bundeswehr zu entfernen, dient dem Schutz der Grundwerte unserer Streitkräfte und aller Soldatinnen und Soldaten, die der Bundesrepublik treu dienen, so wie sie es geschworen haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Ansatz des Bundesverteidigungsministeriums ist deshalb richtig. Es ist richtig, in besonders schweren Fällen die Möglichkeit zur fristlosen Entlassung auszuweiten. Der Rechtsschutz der Betroffenen wird dadurch nicht ausgehebelt. Sollten sie ungerecht behandelt worden sein, so können sie sich durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.
(Enrico Komning [AfD]: Ja, Gott sei Dank noch! Kann ja abgeschafft werden!)
Allerdings löst der vorliegende Vorschlag das Problem nicht. Die Verdoppelung des Zeitraums, innerhalb dessen Zeitsoldaten fristlos entlassen werden können, von vier auf acht Jahre hätte in keinem der drei genannten Fälle etwas bewirkt.
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Ja! – Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann [FDP]: So ist es!)
Es handelte sich bei allen dreien um Berufssoldaten. Meine Damen und Herren, es erschließt sich meiner Fraktion deshalb nicht, warum im besonders schweren Fall nur ein Zeitsoldat fristlos entlassen werden kann. In den wenigen wirklich dramatischen Fällen der letzten Jahre waren es samt und sonders Berufssoldaten mit längerer Dienstzeit. Als Vorgesetzte hatten sie eine besondere Verantwortung, eine besondere Strahlkraft, derer sie sich bewusst sein mussten. Auch das dürfen wir nicht außer Acht lassen.
In der Bundeswehr bleiben können sie in keinem Falle. Aber es ist inakzeptabel, dass es im Schnitt 30 Monate dauert, bis sie rechtskräftig aus der Truppe entfernt werden. Diesen Punkt werden wir bei der Beratung der Vorlage im Verteidigungsausschuss noch einmal grundsätzlich diskutieren.
(Beifall bei der SPD)
Die SPD plädiert dafür, dass die fristlose Entlassung in besonders schweren Fällen auch ohne zeitliche Begrenzung erfolgen kann.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD – Gerold Otten [AfD]: Das möchte ich im Asylverfahren auch!)
Vielen Dank, Herr Kollege Felgentreu. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Kollege Jens Lehmann, CDU/CSU-Fraktion, sein.
(Beifall bei der CDU/CSU – Henning Otte [CDU/CSU]: Das ist ein guter Abschluss!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480333 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 185 |
Tagesordnungspunkt | Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften |