29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 8

Petra Pau - Wahlen zu Gremien

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Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 a bis 8 c auf:

a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

c) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Stimmkarten.

Bei allen Wahlen sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens 355 Jastimmen, erforderlich.

Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Um größere Ansammlungen von Personen vor den Wahlkabinen zu vermeiden und den notwendigen Abstand voneinander wahren zu können, haben Sie nach Eröffnung der Wahlen vier Stunden Zeit, um Ihre Stimmen abzugeben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn in den ersten zwei Stunden möglichst nur die Kolleginnen und Kollegen zur Wahl gingen, deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis K beginnen, und anschließend die mit den Anfangsbuchstaben L bis Z folgten.

Für die Wahlen benötigen Sie Ihren Wahlausweis in der Farbe Orange aus Ihrem Stimmkartenfach.

In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen des Wahlausweises drei Stimmkarten in den Farben Grau, Grün und Blau. Da die Wahl der Mitglieder des Sondergremiums geheim durchzuführen ist, erhalten Sie zu der für diese Wahl vorgesehenen Stimmkarte in der Farbe Blau zusätzlich einen Wahlumschlag in der Farbe Blau, in den die ausgefüllte Stimmkarte einzulegen ist. Am Ausgabetisch erhalten Sie also drei Stimmkarten und einen Wahlumschlag in einem Paket.

In der Wahlkabine sind die drei Stimmkarten anzukreuzen. Es darf zu jeder Kandidatin bzw. zu jedem Kandidaten nur ein Kreuz, entweder bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“, gemacht werden. Alles andere führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Stimmkarte für die geheime Wahl ist in der Wahlkabine in den Wahlumschlag zu legen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Bevor ich weitere Hinweise gebe: Ich bitte auch diejenigen, die jetzt ihre Plätze einnehmen, dies mit aufgesetztem Mund-Nase-Schutz zu tun. Es laufen immer noch Kolleginnen und Kollegen ohne diesen durch den Raum.

Nun weiter zum Prozedere. Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Die Abgabe des Wahlausweises dient als Nachweis für die Beteiligung an den Wahlen. Kontrollieren Sie daher bitte, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt.

In die entsprechend gekennzeichneten Wahlurnen sind farblich getrennt die drei Wahlunterlagen, also der Wahlumschlag sowie die zwei Stimmkarten für die offenen Wahlen, einzuwerfen.

Bitte gehen Sie nicht alle gleichzeitig zur Abstimmung. Denken Sie an die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, und halten Sie bitte den Sicherheitsabstand ein.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das ist offensichtlich der Fall. Ich eröffne die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 15.24 Uhr.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480395
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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