Michael SchrodiSPD - Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung, hier in diesem Fall der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Regierungsfraktionen und das Parlament insgesamt zeigen sich mit den beiden vorliegenden Gesetzen deutlich handlungsfähig, auch in dieser Krise.
Mit dem Gesetz zum Behindertenpauschbetrag verdoppeln wir nicht nur den Behindertenpauschbetrag. Vielmehr erweitern wir auch den Kreis der Berechtigten, indem wir erstmals einen neuen Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 einführen. Nur ein Beispiel, was das bedeutet: Für Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent erhöht sich der Pauschbetrag von 1 420 auf 2 840 Euro. Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen für die rund 10 Millionen Menschen mit Behinderung und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftigen in diesem Land.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz unterstützen wir wiederum diejenigen, die in dieser Krise stark belastet sind: Familien und ihre Kinder. Ich bin selbst Vater zweier Kinder, sechs und acht Jahre alt. Ich habe in vielen Familien gesehen, wie schwierig der Spagat zwischen Homeschooling und dem Beruf der Eltern ist und auch wie schwierig es für die Kinder in dieser Krise ist. Deswegen ist es so wichtig, Kitas und Schulen in dieser Zeit offen zu halten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mit diesem Gesetz wollen wir Familien auch finanziell unterstützen. Insgesamt werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um knapp 12 Milliarden Euro entlastet. Alleine bei Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen Familien jährlich 3,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Die Anhörung hat gezeigt: In Relation zum Einkommen werden mit der Kindergelderhöhung von jährlich 180 Euro gerade untere und mittlere Einkommen bessergestellt, und das ist gut so.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zusätzlich erhöhen wir den Grundfreibetrag für Erwachsene bis zum Jahr 2022 auf insgesamt 9 984 Euro und geben die Auswirkung der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück.
Bei beiden Maßnahmen zusammen machen wir sogar ein Stück mehr – über 1 Milliarde Euro mehr –, als wir eigentlich tun müssten. Das heißt insgesamt für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 40 000 Euro: Sie hat im nächsten Jahr insgesamt 520 Euro mehr zur Verfügung. Das ist gut und richtig in dieser Zeit und auch ein Beitrag zur Kaufkraftstärkung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Eines muss man aber zuletzt noch festhalten: Spitzenverdiener werden über den Kinderfreibetrag um bis zu 100 Euro monatlich mehr entlastet als Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Mit einer Kindergrundsicherung könnte man diese Verteilungswirkung umkehren, damit mehr Geld dort ankommt, wo es auch mehr gebraucht wird: bei unteren und mittleren Einkommen. Die SPD will das; das ist Beschlusslage. Die nächste Bundesregierung, wie ich denke, sollte das umsetzen.
Im Rahmen des bestehenden Familienleistungsausgleichs liegt uns aber ein sehr gutes Gesetz mit insgesamt 12 Milliarden Euro Entlastung vor. Für dieses und auch für das Gesetz zum Behindertenpauschbetrag bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat die Abgeordnete Franziska Gminder für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Oje!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480416 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag |