29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 11, 22

Jörg CézanneDIE LINKE - Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke begrüßt die Anhebung insbesondere des Kindergeldes. Das vorliegende Familienentlastungsgesetz heißt zwar so, entlastet aber nicht alle Eltern mit Kindern, und schon gar nicht in gleicher Weise. Das halten wir für falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei Familien mit höherem Einkommen greift statt des Kindergeldes eher der steuerliche Kinderfreibetrag. Der führt zu einer Entlastung von bis zu 273 Euro pro Kind und Jahr. Wer diesen Freibetrag nicht nutzen kann, vor allem, weil das Einkommen nicht hoch genug ist, erhält durch die Kindergelderhöhung nur 180 Euro. Besonders kritikwürdig ist aber, dass da, wo die Not am größten ist, wo Kinder heute schon in Armut aufwachsen, also bei Familien und Alleinerziehenden, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, keinerlei Entlastung eintritt. Und auch das Kindergeld wird mit den Sozialleistungen verrechnet. Die Erhöhung kommt bei den Betroffenen nicht an.

(Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Das ist schlecht!)

Das ist bei diesem Gesetz deshalb besonders ärgerlich und skandalös, weil CDU und CSU und die SPD die Kinderfreibeträge stärker anheben, als es verfassungsrechtlich geboten ist. Sozialverbände, Gewerkschaften, Grüne, Die Linke haben konkrete Vorschläge für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgelegt. Diese würde das ungerechte Nebeneinander von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Hartz-IV-Leistungen beenden. Die Bundesregierung muss nun endlich handeln und dies auch umsetzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Johannes Steiniger [CDU/CSU])

– Machen, machen.

Die Anhebung und Ausweitung der steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung war seit Langem überfällig – mehr als 40 Jahre. Das ist schon eine Leistung. Gut, dass dies endlich kommt. Pauschbeträge sind eine Steuervereinfachung. Sie machen die Steuererklärung leichter; aber Betroffene erhalten dadurch nicht mehr Unterstützung, keinen besseren Zugang zu persönlicher Assistenz oder eine landesweite Barrierefreiheit.

Es ist gut und richtig, dass taubblinde Menschen bei der behinderungsbedingten Fahrkostenpauschale sowie beim erhöhten Pauschbetrag jetzt auch berücksichtigt werden. Unverständlich bleibt für uns, warum dies nicht auch für gehörlose Menschen gelten soll. Das hätte man besser machen können.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Alle Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sollen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention die gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen haben. Dafür muss flächendeckend eine soziale und inklusive Infrastruktur geschaffen werden. Wir brauchen Barrierefreiheit in allen Bereichen. Die Betroffenen brauchen einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen. Und die zentrale Herausforderung dabei ist es, den Anspruch auf eine bedarfsgerechte persönliche Assistenz festzuschreiben. Es gibt also noch was zu tun.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480421
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta