Leif-Erik HolmAfD - Digitales Wettbewerbsrecht
Sehr geehrte Bürger! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, unsere kleinen digitalen Unternehmen brauchten Unterstützung im Wettbewerb. Sie werden zunehmend erdrückt von der Marktmacht der großen Big-Data-Konzerne. Das kann sich Deutschland nicht leisten. Unsere jungen Unternehmen brauchen mehr Luft zum Atmen.
Viele kleine Händler werden von Amazon und Co plattgemacht. Das ist mittlerweile leider sehr häufig im Netz zu beobachten. Da hat ein Händler ein tolles neues Produkt, das sich auf der großen Onlineplattform sehr gut verkauft. Das bekommt der Plattformbetreiber natürlich mit. Er wendet sich dann selbst an den Produzenten und kauft ihm die Ware ab, stellt sie zu günstigeren Preisen ins Netz – und damit ist der Händler weg vom Fenster. Er kann nicht mithalten und ist raus. So geht es Tausenden kleinen Unternehmen, die ihre guten Chancen nicht mehr ausspielen können. Und genau das müssen wir ändern.
Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Innovationskraft gerade junger digitaler Firmen entfalten kann und wir im internationalen Wettbewerb nicht noch weiter den Anschluss verlieren.
(Beifall bei der AfD)
Die Frage ist: Wird das mit dem Gesetzentwurf erreicht? In der Tat ist es richtig, dass bei Plattformen der reine Maßstab der Marktmacht zur Beurteilung des Machtmissbrauchs nicht ausreicht. Deshalb müssen die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamts geschärft werden. Aber hier liegt der Teufel im Detail: Experten kritisieren zu Recht die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe wie zum Beispiel die Figur der „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“. Mit dieser schwammigen Formulierung könnten leider auch die falschen Unternehmen getroffen werden.
Auch die Beweislastumkehr scheint mir bedenklich. Es ist zwar nachzuvollziehen, dass das Kartellamt bisher ein Nachweisproblem hat; allerdings hat ein betroffenes Unternehmen dann auf bloßen Verdacht hin einen Haufen Bürokratie an der Backe. Und es hat das Problem, dass es auch noch die vielen Daten von dritten Beteiligten heranziehen und bereitstellen muss. Hier stoßen wir auch an rechtliche Grenzen. Es gibt also in dieser Frage noch viel im Ausschuss zu diskutieren.
Im Übrigen müsste man noch viel grundsätzlicher an den Gesetzentwurf heran. Die Familienunternehmer haben darauf hingewiesen, dass die Ministererlaubnis ein absolut willkürliches Instrument ist. Wir sehen das ebenso kritisch. Es kann nicht sein, dass der Wirtschaftsminister mit einem Federstrich die fundierte Entscheidung der Kartellbehörde aushebeln kann. Wir brauchen klare und eindeutige Regeln im GWB!
(Beifall bei der AfD)
Man müsste auch mal darüber reden, dass diese Bundesregierung selbst ein Faktor der Monopolisierung ist. Herrn Altmaiers Nationale Industriestrategie 2030 trägt genau dazu bei und wird deshalb völlig zu Recht massiv kritisiert.
Und was ist mit den großen Konzernen mit Staatsbeteiligung? Der Post wurde eine saftige Portoerhöhung genehmigt, mit der der Quasimonopolist im Briefmarkt per Quersubventionierung auch noch den Paketmarkt monopolisieren will. Zum Glück ist da das Gericht reingegrätscht.
Der Staatskonzern Bahn versucht, Konkurrenten aus dem eigenen Netz fernzuhalten. Auch das trägt nicht gerade zur Belebung des Wettbewerbs bei. Wir müssen endlich wieder über die Trennung von Schiene und Betrieb diskutieren. Das müssen wir bei digitalen Plattformen ebenso tun. Die Inder haben die Infrastruktur, also die Plattformen selbst, von den Eigenmarken, also den Produkten oder Dienstleistungen, die da vertrieben werden, getrennt. Das könnte ein interessanter Weg sein, um unseren jungen Start-ups zu helfen und damit für mehr Wettbewerb und eben auch günstigere Preise für die Kunden zu sorgen.
Meine Damen und Herren, alle diese Wünsche gehen aber nur in Erfüllung, wenn es irgendwann mal das schnelle Netz für alle gibt und Deutschland damit dann endlich den Status als digitales Entwicklungsland verliert.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Falko Mohrs, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480431 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Digitales Wettbewerbsrecht |