29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Zusatzpunkt 5

Joe WeingartenSPD - Digitales Wettbewerbsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Faire Konkurrenz, ein geregelter Wettbewerb und Innovationen sind die Basis unseres wirtschaftlichen Wohlstandes. Wettbewerb zu erhalten, ist für eine soziale und zugleich innovative Marktwirtschaft unverzichtbar; denn Monopole und Marktdominanzen verhindern Innovationen, drängen Konkurrenz aus dem Markt und schaden am Ende den Beschäftigten genauso wie den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es ist das Ziel der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, genau dies nicht zuzulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dazu muss das Wettbewerbsrecht auf der Höhe seiner Zeit sein. Weltweite Kapitalzusammenballungen haben enorme Machtpositionen geschaffen. Das gilt vor allen Dingen für die digitale Wirtschaft, wo wenige Digitalriesen wie Google und Amazon den gesamten Markt dominieren – und dies vor allen Dingen durch eine Datennutzung, mit der sich ihre Plattformen stets neue Wettbewerbsvorteile verschaffen, um sie dauerhaft zu etablieren. Denn die Digitalriesen verkaufen zumeist auch ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen, optimiert durch ihren Datenvorrat und durch eine Selbstbevorzugung bei Suchanfragen. Das hat nichts mit Wettbewerb zu tun, sondern mit dem Ausnutzen von Machtpositionen. Deshalb müssen wir die digitalen Märkte regulieren. Wir wollen Transparenz, Fairness und Marktzugänge für neue Wettbewerber.

Ein Beispiel von vielen – um es mal konkret zu machen –: Es gibt viele mittelständische Unternehmen in meiner Heimat, dem Naheland in Rheinland-Pfalz. Eines der bekanntesten Produkte, eine Pfanne von Fissler aus Idar-Oberstein, sollte auf Amazon genauso gleichwertig angezeigt werden wie plattformeigene Produkte. Solche Fairness sollte unser Ziel sein.

Um das bestehende Ungleichgewicht im digitalen Wettbewerb zu bekämpfen, setzen wir auf zwei zentrale Maßnahmen: erstens den Zugriff auf bestimmte Daten der Internetriesen und zweitens den gleichberechtigten Zugang von Produkten und Dienstleistungen auf marktdominierenden Plattformen. Wir müssen die Regulierung auch immer wieder an die dynamischen Entwicklungen auf dem Markt anpassen. Deswegen ermöglichen wir beispielsweise mit dieser Novelle dem Kartellamt, künftig schneller einzuschreiten. Das nützt insbesondere unseren mittelständischen Unternehmen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Wettbewerbsrecht 4.0 muss zugleich effizient und verhältnismäßig sein. Denn es geht nicht darum, digitale Unternehmen und Plattformen zu gängeln oder überzuregulieren. Internetplattformen sind grundsätzlich gut für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie Preistransparenz, eine Qualitätsdiskussion, Austausch und Wissensmehrung ermöglichen. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Vorteile erhalten, aber eben auch erkennbare Nachteile und Risiken eindämmen.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz ist dezidiert kein Gesetz zur Verhinderung von Wettbewerb oder zur Wirtschaftslenkung, im Gegenteil. Deswegen sind die Vorschläge der Oppositionsfraktionen zum zwangsweisen Datentransfer oder zur noch stärkeren Sanktionsbefugnis der Kartellbehörden bis hin zur Zerschlagung von Unternehmen unangemessen.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Heider [CDU/CSU])

Wir regulieren hier stattdessen mit Augenmaß.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Hansjörg Durz, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480437
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Digitales Wettbewerbsrecht
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