29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 16

Uwe WittAfD - Gesundheitsversorgung, Pflegeverbesserung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer an den TV-Geräten und hier im Saal!

(Marianne Schieder [SPD]: Zuschauerinnen gibt es auch!)

Konzentrieren wir uns mal auf die negativen Punkte Ihres Gesetzes. Das vorgelegte Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz ist wieder einmal ein Versuch, unter dem Deckmantel von Verbesserungen Kosten, die durch das unstrukturierte Krisenmanagement der Regierung entstanden sind, auf andere abzuwälzen, in diesem konkreten Fall auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen.

Den gesetzlichen Krankenkassen ist durch die Folgen des Shutdowns und der durch die Regierungsmaßnahmen hervorgerufenen Wirtschaftskrise allein für 2020 ein Schaden in Höhe von 17 Milliarden Euro entstanden. Diese Summe setzt sich laut einer Prognose des GKV-Spitzenverbandes aus coronabedingten Zusatzkosten und vor allen Dingen aus Beitragsausfällen aufgrund der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zusammen.

Über diesen Gesetzentwurf möchte Herr Spahn nun dieses Defizit ausgleichen – eine ehrenwerte Sache, diesen Verlust auszugleichen, allerdings bereitet das Wie mir doch erhebliche Kopfschmerzen. Sie wollen einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro an die Krankenversicherungen zahlen – sehr gut, kann ich da nur sagen – und leider einen tiefen Griff in die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 8 Milliarden Euro machen. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von 4 Milliarden Euro.

Und jetzt wird es für die gesetzlichen Krankenkassen sehr interessant: Das im Gesetz enthaltene Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven führen nun dazu, dass wieder einmal die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen weiter für Fehlentscheidungen der Regierung herhalten müssen.

(Beifall bei der AfD)

Ich erinnere daran, dass bereits jetzt der Zuschuss zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen an die Krankenversicherung deutlich zu niedrig ist. Das heißt, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber subventionieren die versicherungsfremden Leistungen, die der Staat großzügig verteilt, und nun subventionieren genau diese Beitragszahler die Folgen des strategisch verbesserungswürdigen Coronamissmanagements. Insgesamt wird sich der Griff in die Krankenkassenreserven mindestens auf 12 Milliarden Euro belaufen und damit wenigstens zwei Drittel der Rücklagen aufbrauchen.

Lassen Sie mich nun kurz zu unserem Antrag bezüglich der Testpflicht der sogenannten Reiserückkehrer kommen. Als Gesundheitsminister Jens Spahn Ende Juli die Coronatestpflicht für Reiserückkehrer einführte, sprach er von kostenlosen Tests. Kostenlos? Zwar müssen die Betroffenen diese staatlich angeordneten Tests nicht aus eigener Tasche zahlen, aber dafür alle gesetzlich Krankenversicherten. Denn die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und damit von den Beitragszahlern. Mit unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, Klarheit zu schaffen, dass die gesetzlich Krankenversicherten nicht die Kosten für die Entscheidung der Regierung tragen müssen.

(Beifall bei der AfD)

Des Weiteren fordern wir in unserem Antrag, dass die Testungen nur in den dafür einzurichtenden Testzentren erfolgen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass Gesundheitsämter und Grundversorgungspraxen zu Infektionsherden werden, wenn diese von Reiserückkehrern völlig ungesteuert aufgesucht werden.

Kommen wir zu unserem zweiten Antrag. Lobenswerterweise möchte die Regierung eine elektronische Dokumentationspflicht für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme vorschreiben. Leider ist es einem Großteil der deutschen Arztpraxen wegen fehlender IT-Infrastruktur nicht möglich, diese elektronische Dokumentation zum 1. Oktober 2020 einzuführen. Daher fordern wir, die verbindliche elektronische Dokumentation bis auf Weiteres auszusetzen, bis die Regierung ihre Hausaufgaben im Bereich der Digitalisierung erledigt hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der SPD die Kollegin Bärbel Bas.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480482
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung, Pflegeverbesserung
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