29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 16

Bärbel BasSPD - Gesundheitsversorgung, Pflegeverbesserung

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir erhebliche Verbesserungen in verschiedensten Bereichen durchführen. Sie sind gerade angesprochen worden, aber ich will sie gerne noch einmal nennen; denn es ist uns wichtig, dass wir insbesondere an zwei Stellen auch Gutachten umsetzen, die uns vorliegen. Das eine ist das Hebammenstellen-Förderprogramm; das wird Bettina Müller gleich sicherlich noch etwas näher erläutern. Hier geht es um die Förderung zusätzlicher Hebammenstellen, die dringend erforderlich sind. In dem Gutachten stehen aber noch weitere Maßnahmen. Wir werden im weiteren Verfahren darüber diskutieren, ob es allein bei der Einrichtung dieser Stellen bleibt oder ob es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen auch bei den Arbeitsbedingungen für Hebammen geben wird.

Wichtig im Gesetzentwurf ist auch das Pflegestellen-Förderprogramm, das wir für den Bereich Altenpflege vorgesehen haben, das vollständig über den Vergütungszuschlag finanziert werden soll.

(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])

Auch das war uns ein wichtiger Punkt, damit nicht die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen die Kosten refinanzieren müssen.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Punkt ist, dass wir insbesondere bei den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern oft das Problem haben, dass die Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin oft nicht berücksichtigt wurden – selbst bei Fördergeldern, die in die Häuser geflossen sind. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Gesetzentwurf vorgesehen haben, dass speziell der Bereich der Kinder- und Jugendmedizin, der Kinderkrankenhäuser, die bedarfsnotwendig sind, und auch die entsprechenden Abteilungen von diesem Programm profitieren werden.

(Beifall bei der SPD)

Nichtsdestotrotz soll das alles finanziert werden. Insofern ist es richtig und auch zwingend, dass wir einen ergänzenden Bundeszuschuss für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Es ist auch richtig – das haben wir als Sozialdemokraten immer gesagt –, dass die durch die Pandemie entstandenen Kosten nicht alleine zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, der Arbeitgeber und Rentnerinnen und Rentner gehen können. Hier kann man den Krankenkassen nur danken, dass sie durch ihre Organisationskraft und auch durch ihre Tatkraft dafür gesorgt haben, dass wir in der Pandemie viele Maßnahmen schnell umsetzen konnten.

Trotzdem ist es richtig, dass wir trennscharf gucken müssen: Welche Kosten werden auch in Zukunft noch entstehen? Dass wir jetzt einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro bekommen, ist das eine. Ich sage aber auch voraus: Wir werden uns noch mal damit befassen müssen, ob der so weit ausreichend ist. Diese Diskussion werden wir führen, auch wir mit unserem Bundesfinanzminister.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Aber dass wir Mittel in dieser Höhe für das Jahr 2021 zugesagt bekommen haben, ist ein wichtiger Schritt.

Was mir noch ein bisschen Bauchgrimmen bereitet, betrifft die Beitragsautonomie, ein Kernelement der Selbstverwaltung. Auch wenn uns das Ziel eint, dass wir insgesamt die Sozialversicherungsbeiträge trotz Pandemie nicht über besagte 40 Prozent steigen lassen wollen, werden wir uns angucken müssen, ob das, was jetzt im Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, funktioniert, nämlich durch eine gewisse Pauschalregelung Rücklagen abzuschöpfen, aber gleichzeitig einen Beitragsstopp einzuführen. Das wird einige Kassen, weil die Finanzlagen einfach unterschiedlich sind, in Schwierigkeiten bringen. Es kann dazu führen, dass Haushalte eigentlich nicht genehmigungsfähig sind, wenn wir dieses Konstrukt, so wie es pauschal vorgeschlagen wird, nicht verändern. Deshalb ist das ein Punkt, den wir in den laufenden Beratungen noch mal ansprechen müssen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn es ist so, dass wir nicht ein Konstrukt gesetzlich festlegen wollen, bei dem am Ende nicht genehmigungsfähige Haushalte herauskommen.

Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen und darauf, dass wir uns das anschauen werden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bas. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nicole Westig, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480483
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung, Pflegeverbesserung
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