Sabine DittmarSPD - Arzneimittelversorgung
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ausländische Arzneimittelversender Boni gewähren dürfen, und seitdem diskutieren wir hier leidenschaftlich über ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und über die Preisbindung.
Mit der heutigen abschließenden Lesung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes setzen wir einen einstweiligen Schlussstrich unter diese Diskussion. Der Versandhandel bleibt erlaubt, aber wir sorgen durch eine einheitliche Preisgestaltung bei der Medikamentenabgabe für wieder gleich lange Spieße im Wettbewerb zwischen Offizinapotheke, zwischen deutschem Versandhandel und europäischen Versandhändlern.
Für uns als SPD ist und bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein wichtiger Baustein in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Fakt ist aber auch: Der Hauptansprechpartner für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimittelversorgung ist die Apotheke vor Ort. Sie genießt großes Vertrauen, und sie spielt gerade jetzt während der Pandemie – die Kollegin Maag hat das ausführlich dargestellt – eine zentrale Rolle. Auf unsere Apotheken vor Ort können und wollen wir nicht verzichten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb stärken wir Offizinapotheken durch das vorliegende Gesetz: Wir führen neue pharmazeutische Dienstleistungen ein und schaffen dadurch einen zusätzlichen finanziellen Spielraum für die Apotheken. Wir beziehen die pharmakologische Kompetenz der Apotheker stärker in das Versorgungsgeschehen mit ein, und wir verstetigen die Vergütung des Botendienstes. Insgesamt reden wir hier von einem dreistelligen Millionenbetrag, der künftig den Apotheken für ihre Service-, Betreuungs- und Beratungsleistungen zufließen wird.
Außerdem stellen wir in einem Änderungsantrag auch klar, dass die Anforderungen an die Temperaturkontrollen bei der Lieferung von Arzneimitteln bis zur Abgabe an den Empfänger künftig zwingend auch von europäischen Versandhändlern einzuhalten sind.
Die ursprünglich vorgesehenen Änderungen zur patientenindividuellen Parenteraliaversorgung haben wir im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen, weil uns auch auf Nachfrage keine strukturellen Versorgungsprobleme nachgewiesen werden konnten. Allerdings wollen wir auf keinen Fall die vorhandene Versorgungsstruktur unserer über 270 Apotheken mit Sterillaboren und ihre Versorgungsnetzwerke schwächen. Sollte allerdings in Zukunft ein Versorgungsengpass auftreten, werden wir selbstverständlich die dann notwendigen Änderungen auf den Weg bringen.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, wir haben lange und intensiv über die europa- und verfassungsrechtlichen Risiken dieses Gesetzes diskutiert. Unsere Bedenken haben wir im Verfahren wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht. Die EU-Kommission hat kein klares Signal gegeben, aber sie hat eben auch nicht deutlich Nein gesagt, und auch die Juristen sehen weiterhin unterschiedlichen Ausgestaltungsspielraum.
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Europäische Gerichtshof abschließend klären wird, ob der von Minister Spahn vorgeschlagene Weg, die Preisregelungen aus dem Arzneimittelgesetz in das von uns ausschließlich national zu verantwortende SGB V zu überführen, in Einklang mit den Europäischen Verträgen steht. Das wird sich zeigen. Aber da das Gesetz wirklich viele Punkte enthält, die für die Zukunft unserer Apotheken vor Ort wichtig sind, bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung.
Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Dittmar. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus von der Fraktion der FDP.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480522 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Arzneimittelversorgung |