29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 19

Edgar FrankeSPD - Arzneimittelversorgung

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen alle: Wir brauchen eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. Gerade wer auf dem Land wohnt, weiß, wie wichtig der Apotheker vor Ort ist, wie wichtig es ist, dass es einen Apotheker gibt, der Ansprechpartner ist. Wir brauchen dessen qualifizierte Beratung. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen wie Präventionsangebote oder die Medikationsanalyse besser honoriert werden. Botendienste der Apotheken werden jetzt unbefristet bezahlt. Wir schaffen damit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum für die Apotheker und Apothekerinnen. Eines dürfen wir auch nicht vergessen: Wir haben letztes Jahr schon die Nacht- und Notdienstvergütung erhöht. So stärken wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser Koalition die Apotheken vor Ort umfassend.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir Sozialdemokraten betrachten Versorgung natürlich immer aus der Perspektive der Patienten und Versicherten. Deshalb ist es richtig, dass der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten bleibt; denn in der digitalen Welt von heute wäre ein Versandhandelsverbot nun wirklich ein Rezept von gestern.

(Beifall bei der SPD)

Seit 2016 – wir haben es schon öfter gehört – haben wir es vom EuGH schriftlich, dass ein Rabattverbot im deutschen Arzneimittelrecht, jedenfalls im Arzneimittelgesetz, europarechtswidrig ist. Deshalb streichen wir die Vorgabe eines einheitlichen Abgabepreises aus dem Arzneimittelrecht und überführen sie in das Sozialrecht, in das SGB V; denn im Sozialrecht ist der Abgabepreis dem Zugriff des EuGH entzogen. Das, Frau Aschenberg-Dugnus, ist kein Trick; denn anders als im Wirtschaftsrecht können im Sozialrecht nach europarechtlichen Vorschriften nationale Gründe geltend gemacht werden, um etwas vollkommen anders auszugestalten, und das haben wir hiermit gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich muss man sagen: Man weiß nie, wie der EuGH entscheidet. Man kann auch fragen: Ist das sozial- und gesundheitspolitisch notwendig oder nicht, oder ist es ein Verstoß gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit? Eines kann man jedenfalls sagen: Mit einem einheitlichen Abgabepreis schaffen wir nunmehr einen fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Versandapotheken auf der einen Seite und der deutschen Apotheke vor Ort auf der anderen Seite. Das ist etwas Positives, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne die Apotheke vor Ort geht es nicht. Die Menschen brauchen die kompetente und persönliche Beratung vor Ort. Nicht umsonst heißt es: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass dieser Spruch weiterhin Bestand hat. Wir schaffen einen fairen Ausgleich zwischen dem freien Wettbewerb auf der einen Seite und der Versorgungssicherheit auf der anderen Seite. Dieser Ausgleich ist genau das richtige Rezept für die Apotheke von morgen; denn die Verbesserung der Versorgung ist immer der rote Faden sozialdemokratischer Gesundheitspolitik.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Kollege Dr. Franke. – Der letzte Redner zu TOP 19 ist der Kollege Stephan Pilsinger, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480528
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Arzneimittelversorgung
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