29.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 186 / Tagesordnungspunkt 21

Kerstin Griese - Gesetz Digitale Rentenübersicht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf – „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ – bündelt drei unterschiedliche Vorhaben: erstens die Einführung einer digitalen Rentenübersicht, zweitens die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und drittens die Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind drei gute und wichtige Vorhaben, die eines gemeinsam haben: Sie stehen für mehr soziale Sicherheit. – Diese drei guten Vorhaben will ich jetzt in vier Minuten vorstellen.

Erstens. Mit der digitalen Rentenübersicht wollen wir es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Informationen über ihre individuelle Absicherung im Alter abrufen zu können – auf einen Blick und an einem Ort.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem für die Bürgerinnen und Bürger freiwilligen Angebot soll ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorge verbessert und ein möglicher Handlungsbedarf erkennbar werden.

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird versucht, ein solches Projekt, das es in anderen europäischen Ländern schon gibt, auch bei uns zu realisieren. Bei uns gibt es ja eine sehr vielgestaltige Altersvorsorgelandschaft, und deshalb ist das eine besondere Herausforderung. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir jetzt den für die Umsetzung notwendigen rechtlichen Rahmen, also den ersten großen Schritt.

(Beifall bei der SPD)

Auf Grundlage der regelmäßigen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen sollen eine übersichtliche Darstellung der bereits erreichten und bis zum Renteneintritt erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und eine Zusammenfassung der Ansprüche in einem Gesamtüberblick die Herzstücke der digitalen Rentenübersicht sein. Kurzum: Auf einen Klick, auf einen Blick wird man seine Altersvorsorge sehen können, wenn alles umgesetzt ist.

Für die Umsetzung konnten wir die Deutsche Rentenversicherung Bund gewinnen.

(Otto Fricke [FDP]: Na ja!)

Unter ihrem Dach wird die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht das Vorhaben umsetzen,

(Otto Fricke [FDP]: Na ja!)

die technischen Voraussetzungen entwickeln und für die Ausgestaltung der inhaltlichen Vorgaben sorgen. In diesen Prozess werden wir auch die Träger der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Alterssicherung und die Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucherschutzes einbinden. Digitalisierung bedeutet hier mehr Bürgernähe und mehr Bürgerfreundlichkeit unseres Sozialstaates.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU])

Das zweite Anliegen dieses Gesetzentwurfes sind die Stärkung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen wir hiermit um. Wichtig war und ist uns dabei die Einbindung der Sozialpartner.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es freut mich, dass es uns nach verschiedenen Anläufen in den letzten Legislaturperioden – einige hier werden sich erinnern – gelungen ist, erstmals einen umfassenden Gesetzentwurf dazu auf den Weg zu bringen. Wir stärken das Ehrenamt in der Sozialversicherung; wir verbessern den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung des Amtes und für Fortbildungen. Wir wollen eine Geschlechterquote, die dafür sorgt, dass Frauen in den Selbstverwaltungsorganen stärker vertreten sein werden. Bislang sind sie nämlich sehr unterrepräsentiert; das darf nicht so bleiben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb sollen die Vorschlagslisten für die Vertreterversammlungen und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger künftig möglichst zu mindestens 40 Prozent aus Frauen bestehen.

(Norbert Kleinwächter [AfD]: Das ist verfassungswidrig! Das wissen Sie doch!)

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Maßnahmen, mit denen wir die Transparenz des Wahlverfahrens und den Bekanntheitsgrad der Sozialversicherungswahlen steigern. Das wird, so hoffen wir, dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Teilhabe an der Selbstverwaltung zu verbreitern. Kurzum: Wir stärken unseren Sozialstaat und besonders die Selbstverwaltung, die ein Fundament unseres Sozialstaates ist.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drittens. Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung wird im SGB VI neu geregelt. Das muss nach dem europäischen Vergaberecht nach den Grundsätzen der Transparenz, der Nachvollziehbarkeit und der Nichtdiskriminierung geschehen. Das ist eine sehr komplexe Materie. Ich will nur zwei Regelungen nennen, damit man sich was darunter vorstellen kann: Rehabilitationseinrichtungen haben künftig gegenüber der Rentenversicherung einen Anspruch auf Zulassung zur Erbringung ihrer medizinischen Rehaleistungen, wenn sie die objektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die konkrete Inanspruchnahme der am besten geeigneten Rehaeinrichtung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage festgelegter objektiver sozialmedizinischer Kriterien. Dabei wird das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten berücksichtigt. Wir stärken also die Rolle der Rehabilitanden, damit sie in der Reha gut gesunden können.

(Beifall bei der SPD)

Wir stärken damit den wichtigen Bereich der Rehabilitation mit dem Ziel, den Menschen, die in eine Rehamaßnahme gehen, bestmögliche Qualität und Transparenz zu ermöglichen, damit sie diese Reha so wahrnehmen, dass sie gesunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf vereinen wir mehrere sozialpolitisch wichtige Vorhaben. Jedes einzelne dieser drei Vorhaben ist gut und wichtig für eine bürgernahe Sozialversicherung. Sie ist gerade in der Coronapandemie wichtiger denn je, aber sie ist auch langfristig für die Zukunft wichtig. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Sinne der vielen Menschen, für die wir diesen Sozialstaat so gut wie möglich weiterentwickeln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch dafür, dass Sie gezeigt haben, was man in vier Minuten alles sagen kann.

(Johannes Vogel [Olpe] [FDP]: Das war wirklich schnell! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da war Zug drin! – Otto Fricke [FDP]: Wenn man was zu sagen hat!)

Jetzt kommt die nächste Rednerin, und zwar für die Fraktion der AfD die Kollegin Ulrike Schielke-Ziesing.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7480543
Wahlperiode 19
Sitzung 186
Tagesordnungspunkt Gesetz Digitale Rentenübersicht
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