Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Gesetz Digitale Rentenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf bündelt drei Gesetzesvorhaben: die Einführung einer säulenübergreifenden Rentenübersicht, die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruches. Alle drei Gesetzesvorhaben waren Bestandteil des Koalitionsvertrages und werden nun umgesetzt. Das ist zu begrüßen.
Ich möchte in meiner Rede hauptsächlich auf die digitale Renteninformation eingehen.
In Deutschland haben die Bürger häufig keinen ausreichenden Überblick über ihre Rentenansprüche. Das liegt daran, dass im Verlauf eines Arbeitslebens viele unterschiedliche Ansprüche aus gesetzlicher und privater Vorsorge und unterschiedlichen Betriebsrenten erworben worden sind. Zukünftig sollen die Renteninformationen an einer zentralen Stelle gebündelt werden, um möglichst umfassend über die bisher erreichten Anwartschaften zu informieren. Ziel ist es, dass jeder Bürger über ein elektronisches Portal abrufen kann, wie viel Rentenanwartschaften er insgesamt erworben hat. Wir als AfD-Fraktion begrüßen dieses Gesetzesvorhaben.
Nach der Schröder-Riester-Reform ist die gesetzliche Rentenversicherung alleine eben nicht mehr darauf ausgelegt, dass man im Alter ein ausreichendes Einkommen erhält. Um für das Alter ausreichend vorzusorgen, müssen auch die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge bedient werden. Hier ist eine zusammenfassende Darstellung der bisher erreichten Anwartschaften nötig, um rechtzeitig eventuelle Versorgungslücken zu erkennen. Leider werden in diese Renteninformation nicht alle Versorgungseinrichtungen aufgenommen. Berufsständische Versorgungswerke, die Beamtenversorgung und Pensionszusagen von Arbeitgebern fehlen hier, und damit wird der ursprüngliche Zweck einer umfassenden Auskunft nicht erfüllt.
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt; ein zu bildendes Steuerungsgremium und Fachbeiräte sollen die Arbeit unterstützen. Besonders beim Steuerungsgremium sollte bei der Besetzung auf Ausgewogenheit geachtet werden. Es darf bei der Besetzung unter keinen Umständen der Eindruck entstehen, dass die Aufbereitung der dargestellten Informationen von Interessen einzelner Produktanbieter oder der Politik bestimmt wird.
Im Gesetzesvorhaben wird die Möglichkeit der Speicherung der abgerufenen Daten in Nutzerkonten eröffnet. Hier sollte noch einmal der Sinn dieser Speicherung überdacht werden. Der Nutzer fordert bei der zentralen Stelle seine Renteninformation an. Diese Stelle sammelt bei allen angeschlossenen Trägern diese Informationen, stellt dem Nutzer das Ergebnis zur Verfügung und löscht im Anschluss alle Daten. Das alles kann effektiv und schlank umgesetzt werden. Wenn nun aber Nutzerkonten zentral gespeichert werden können, wird das ganze System unnötig aufgebläht, ohne dass dem ein großer Mehrwert entgegensteht. Die Nutzer können die erhaltenen Daten selber speichern. Eine zentrale Datenhaltung ist nicht nötig.
Ein weiterer Bestandteil dieses Gesetzespaketes ist die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. Hiermit werden die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes durch einen gesetzlichen Freistellungsanspruch und Bildungsurlaub verbessert; außerdem wird die 5-Prozent-Hürde aufgehoben.
Diese Punkte sind zu begrüßen. Wir sprechen uns als AfD allerdings entschieden gegen die vorgesehene Geschlechterquote aus. Die Zulässigkeit von Geschlechterquoten bei Wahlen ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch, da sie dem Grundsatz der Freiheit der Wahl widersprechen.
(Beifall bei der AfD)
Ich verweise hier auf die Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und nun auch des Brandenburger Verfassungsgerichts zum Paritätsgesetz für die jeweiligen Landtagswahlen. Die Einführung von Geschlechterquoten bei Sozialwahlen könnte daher die Ergebnisse der Sozialwahlen insgesamt angreifbar machen. Hier sollte das BMAS noch einmal in sich gehen und diesen Passus streichen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Der nächste Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Tobias Zech.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480545 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz Digitale Rentenübersicht |