Lothar BindingSPD - Versicherungssteuerrecht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Frank Schäffler hat, glaube ich, Ingrid Arndt-Brauer und Carsten Brodesser, die das Gesetz sehr schön erklärt haben, nicht zugehört; denn sonst hätte er überhaupt nicht solch eine Kritik formulieren können.
Er beklagt sich, dass das fiskalische Ergebnis nur 6 Millionen Euro beträgt. Wären es mehr gewesen, hättet ihr gesagt, dass wir die Versicherungsnehmer belasten. Seid doch froh, dass es so wenig ist! Hier geht es nicht um Steuereinnahmen. Hier geht es um Gerechtigkeit. Hier geht es im Wesentlichen um Steuerbefreiungen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das hat er ja hier offensichtlich gar nicht aufgenommen.
Das ist ein Gesetz zur Modernisierung. Es hilft der Verwaltung, es ist besser und gerechter; es schafft größere Klarheit. Und seit 2012 hat sich so viel verändert, dass sich das sehr lohnt. Es geht um mehr Rechtssicherheit, um Modernisierung, um die Weiterentwicklung des Versicherungsrechts, um die Vereinfachung der Rechtsanwendung, und es geht auch um die Sicherung des Steueraufkommens, das es jetzt schon gibt. Immerhin sind im Haushalt 14 Milliarden Euro an Einnahmen aus der gesamten Versicherungswirtschaft. Es geht also um Steuerbefreiungen.
Natürlich formulieren wir im Gesetz abstrakte Normen. Jetzt wurde gelegentlich auf das Begleitschreiben hingewiesen. Das Begleitschreiben präzisiert für die Exekutive, für die Bürger und für die Versicherungen etwas genauer als die abstrakte Norm im Gesetz. Das ist ein ganz normales Vorgehen. Sonst sagen wir: Den BMF-Brief gibt es zu jedem Gesetz.
Nun kritisieren die Verbände der Versicherungswirtschaft Bürokratie und Komplexität. Wir haben auch heute schon gehört: Es gibt ein Bürokratiemonster.
Ich will einmal vorlesen:
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. …
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, ... auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung …
Jeder merkt schon: Das ist relativ komplex, obwohl es hier jeder verstanden hat. Das war nur kein Zitat aus dem Gesetz, sondern das war ein Zitat aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ich lesen muss, wenn ich eine Versicherung abschließe, und das geht auf zwanzig Seiten so weiter.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die eh keiner lesen kann!)
Also, man merkt schon: Wer den anderen Komplexität vorwirft, der sollte zunächst seine eigenen Papiere lesen, damit es ein bisschen gerechter wird im Urteil und im gegenseitigen Umgang miteinander.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Lothar Binding. – Wir hier oben haben das nicht so wirklich verstanden; aber gut.
(Zuruf von der AfD: Bei einer Haftpflichtversicherung! Alles in Ordnung!)
Nächster Redner für die CDU/CSU-Fraktion: Sebastian Brehm.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 19 |
Session | 186 |
Agenda Item | Versicherungssteuerrecht |