Dirk WieseSPD - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lügde, Bergisch Gladbach, Staufen – diese drei Orte haben uns in menschliche Abgründe blicken lassen. Sie haben uns vor Augen geführt, was Menschen Kindern für Gräueltaten antun können, was Menschen Menschen antun können.
Es ist richtig, dass wir zukünftig das, was dort geschehen ist, auch ganz klar benennen: Es ist sexualisierte Gewalt an Kindern. Es ist Vergewaltigung von Kindern. Die Beschönigung durch den Begriff „Missbrauch“, der immer auch den Begriff „Gebrauch“ auf der anderen Seite zumindest sprachlich nach sich ziehen würde, beenden wir, und das ist richtig. Das ist ein richtiger Entwurf des Bundesjustizministeriums.
(Beifall bei der SPD)
Die Antwort, die wir als Koalition mit diesem Gesetzentwurf von Christine Lambrecht geben, ist ein Dreiklang. Erstens: Strafrecht schärfen. Zweitens: Prävention ausbauen. Drittens: Kinder stärken.
Die Strafrechtsverschärfungen – und das sage ich eindeutig – sind richtig. Sie sind richtig, sie sind notwendig, und sie sind keine reine Symbolpolitik. Da, wo es notwendig ist, stufen wir die Strafen zu einem Verbrechen hoch, was Auswirkungen auf die Praxis haben wird. Ich sage es ganz deutlich: Die zukünftige Strafbarkeit des Besitzes von Kindersexpuppen ist richtig. Es ist gut, dass wir als Koalitionsfraktionen so handeln.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Immer dann jedoch, wenn das Strafrecht zur Anwendung kommt – das wissen wir –, ist die Tat bereits passiert. Darum ist es wichtig, dass wir in dem Dreiklang zugleich einen sehr starken Fokus auf die Prävention legen, auf die Qualifizierung der Justiz, letztlich auch auf die Stärkung des Kindes – auch bei Anhörungen. Das ist elementar, weil das dazu beiträgt, dass Taten verhindert werden, dass Taten erst gar nicht geschehen können. Darum ist es wichtig, dass wir als Koalitionsfraktionen einen Schwerpunkt auf diesen Bereich der Prävention legen und hier auch gemeinsam vorangehen werden.
Weiterhin ist es auch richtig, die Kinderrechte generell in den Blick zu nehmen und zu stärken. Es ist gut, dass es in der vergangenen Woche eine grundsätzliche Verständigung dahin gehend gegeben hat, dass wir den Kinderschutz stärken wollen. Es soll eine Neuregelung geben, dass Kindeswohlprinzipien – gerade im Zusammenhang mit der Ahndung von Gewalt – auch bei Beteiligungsfragen in rechtlichen Verfahren vermehrt aufgegriffen und gestärkt werden sollen. Das ist ein wichtiger Punkt, der im Grundgesetz verankert werden soll. Es hat dazu eine Verständigung gegeben, und die ist wichtig in diesem Dreiklang, um den Kinderschutz in den Fokus zu rücken. Wir werden das gemeinsam als Koalitionsfraktionen in den Blick nehmen.
Lassen Sie mich zum Schluss meinen Respekt und meine Anerkennung aussprechen für die Polizistinnen und Polizisten und die Ermittler, die diese Fälle auswerten müssen. Das, was sie sehen müssen, das, was sie täglich dort an Arbeit leisten, das braucht unsere Unterstützung. Wir alle – also auch die, die in den Bundesländern Verantwortung tragen – müssen darauf hinwirken, dass diese Ermittlerinnen und Ermittler entsprechende Unterstützung, auch Traumaunterstützung, bei ihrer Arbeit bekommen. Für die Arbeit, die sie dort leisten, muss man ihnen Respekt und Anerkennung zollen und ihnen auch mal Dank sagen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mariana Harder-Kühnel, AfD, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480606 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |