Susann RüthrichSPD - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Unsere Justizministerin und wir als Gesetzgebende gehen damit einen wichtigen Schritt. Das ist allerdings erst ein Schritt auf einem langen Weg; denn mit dem Gesetz, wenn es dann beschlossen wird, fängt die Arbeit erst an, nämlich die Umsetzung im täglichen Leben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darin sind wir uns ja einig: Am besten ist es für die Kinder, wenn sie gar nicht erst zu Opfern werden. Daher bleibt es auf allen Ebenen wichtig, Prävention zu leisten. Kinder müssen an allen Orten, ob in der Familie, Kita oder Schule, im Verein wie in ihrem Gotteshaus analog wie digital sicher sein. Dazu braucht es in Kommunen und Ländern, in den Einrichtungen, in den Institutionen engagierte und aufmerksame Erwachsene. Es braucht verbindliche und mit Leben gefüllte Schutzkonzepte, überall da, wo Kinder ihren Alltag verbringen. Und dafür bedarf es Ressourcen. Jede Kürzungsdebatte im Bereich von Kinder- und Jugendhilfe im Umfeld der Kinder und Familien verbietet sich; auch wenn kommunale und Landeshaushalte stark unter Druck sind, das wissen wir. Beim Schutz von Kindern, bei der Gewährleistung ihrer Rechte braucht es mehr, nicht weniger Ressourcen. Wir müssen jetzt für morgen investieren. Was wir auf Bundesebene beitragen können, das wollen wir auch tun.
Doch die beste Prävention wird leider nicht jede Straftat verhindern können; denn die Täter gehen mit hoher krimineller Energie, perfide und sehr zielgerichtet vor. Diese Täter dürfen sich niemals in Sicherheit wiegen. Dafür sind wir auf allen Ebenen verantwortlich. Daher bitte ich auch die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, in deren Hoheit Ermittlungsbehörden, Gerichte, Jugendämter liegen, für eine bestmögliche Ausstattung zu sorgen. Ermittelnde und Richterinnen und Richter dürfen angesichts der Menge zu bearbeitender Straftaten nicht verzweifeln. Nicht das Gesetz allein, sondern erst das hohe Risiko, entdeckt und dann auch verurteilt zu werden, schreckt ab.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die juristischen Verfahren müssen dann aber auch kindgerecht sein, damit das Kind nicht unter dem Verfahren selbst leidet. So sollte es zum Beispiel Orte wie das Childhood-Haus überall geben, wo das minderjährige Opfer in einer kindgerechten Umgebung an einem Termin gerichtsfest befragt, wenn nötig, untersucht wird und danach alle Kräfte freimachen kann für die hoffentlich gelingende Bewältigung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Kind und seine Familie können sich mit diesem Gesetz dann auch sicher sein, dass die Richterin in ihrem Verfahren nicht nur eine gute Juristin ist, sondern auch kinderrechtliche und psychologische Kenntnisse hat. Wir wissen, dass wir in den Ländern Mitstreitende haben, die das auch engagiert umsetzen werden. Darum bitte ich auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, in den Ländern, in den Kommunen, in allen Institutionen, in den Familien, lassen Sie uns gemeinsam unterhaken und jeden Ort in diesem Land zu einem guten Ort für die Kinder werden lassen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nächster Redner ist der Kollege Alexander Hoffmann, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480621 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |