Annalena BaerbockDIE GRÜNEN - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sie rufen jetzt schon dazwischen: Austeilen und nicht einstecken können.
(Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: Ja, es ist so!)
– Ja, dann frage ich mich, ob Sie hier richtig zuhören. Ich frage mich wirklich, was der Sinn von parlamentarischen Debatten und parlamentarischen Beratungsverfahren ist, wenn hier reflexhaft zweimal hintereinander mit Unterstellungen gearbeitet wird. Und keine Sorge: Ich kann gut einstecken.
(Lachen der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU] – Zuruf von der CDU/CSU: Anscheinend ja nicht!)
– Ja, aber mir ist es wichtig, dass wir bei Themen, wo es um Kinderrechte, um den Schutz von Kindern geht, ernsthaft diskutieren. Ehrlich gesagt, mit dem Kollegen Frei haben wir gut diskutiert. Aber ist das, was danach kam, dessen würdig, was ein Parlament tun sollte? So ein Verfahren ist dazu da, dass man sich Gesetze genau anschaut und darüber spricht: Was können wir gemeinsam verbessern? Und wenn Sie hier zweimal – da geht es überhaupt nicht nur um mich, da geht es genauso um andere Kollegen – mit Unterstellungen arbeiten, wenn Sie, wenn man einen Kritikpunkt anbringt, weil man vielleicht etwas anders sieht – Sie können ja wiederum sagen, warum Sie es anders sehen –, dann unterstellen, die anderen demokratischen Parteien würden dieses Gesetzesvorhaben nicht unterstützen wollen, obwohl sowohl die Liberalen – bei den Linken war es offen – als auch wir dezidiert gesagt haben: „Es ist richtig, dass wir über Strafrechtsverschärfung reden“, dann frage ich mich wirklich, wie Sie diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle verbessern wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU)
Und dann kommen Sie damit: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
(Zurufe von der CDU/CSU: Ja! – Richtig!)
Wenn Sie über Ermittlungsbefugnisse reden, wenn Sie darüber reden, die Ermittlungsbefugnisse von Strafverfolgungsbehörden auszuweiten: Ich meine, wer hat es denn nicht geschafft, ein Gesetz vorzulegen, das vor dem Europäischen Gerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu Fall gebracht worden ist?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Ist es doch gar nicht!)
Wir haben gemahnt, wie es besser funktionieren kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier vor einem Jahr auch gemeinsam – denn die Opposition unterstützt gute Gesetzesvorhaben der Regierung – das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt.
Frau Kollegin Baerbock!
Es ist nach wie vor nicht – –
(Dr. Alice Weidel [AfD]: Halt!)
Einen Moment. – Zwischenbemerkungen sollen kurz sein,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
und Sie haben die Zeit jetzt überschritten. Wenn Sie mit Ihrer Zwischenbemerkung bitte zum Ende kommen.
Ich komme zum Schluss. – Wir haben das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt, das gerade für den Schutz von Kindern essenziell gewesen wäre. Es ist bis heute nicht in Kraft. Also: Wenn Sie was tun wollen, sorgen Sie dafür, dass es endlich in Kraft tritt.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU)
Herr Kollege Hoffmann, wenn Sie mögen, können Sie antworten – wenn die Frau Kollegin Baerbock stehen bleibt.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480623 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |