Wolfgang Schäuble - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Tagesordnungspunkt 26. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 19/23707 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
Zusatzpunkt 11. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 19/23676 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Koalitionsfraktionen wünschen Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dafür? – Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Koalition, AfD, Die Linke. Wer enthält sich? – Dann ist der Vorschlag gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit den Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt.
Damit lasse ich abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Koalitionsfraktionen: Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Mit dem umgekehrten Ergebnis ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480626 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |