Patrick SensburgCDU/CSU - Untersuchungsausschuss Infektionsschutz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März dieses Jahres haben Bundestag und Bundesrat nach breiter Diskussion das Infektionsschutzgesetz geändert. In den vergangenen Monaten – nach März – waren das Thema Corona und natürlich auch die Rolle des Parlaments Gegenstand von rund 70 Debatten hier im Deutschen Bundestag. Man kann erkennen: Wir sind arbeitsfähig. Wir haben uns so organisiert und aufgestellt, dass Ausschusssitzungen, Plenarsitzungen, Abstimmungen und auch Wahlen und die Diskussionen in den Fraktionen hier stattfinden können. Auch das ist ein Zeichen dafür: Trotz der schweren Lage ist das Parlament arbeitsfähig. Und das ist gut so.
Wir haben auch in der öffentlichen Debatte im Diskurs natürlich ganz unterschiedliche Meinungen zum Infektionsschutzgesetz vernommen. Wer den Rechner anwirft oder juristische Debatten nachvollzieht, sieht, wie viele unterschiedliche Meinungen es zum Infektionsschutzgesetz gibt. Nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat müsse die epidemische Lage beschließen, wird einerseits vertreten. Demgegenüber wird angeführt, dass gerade das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz die Beschlussfassung durch den Bundestag vorsieht.
Andere Meinungen besagen, dass die Mehrzahl der in § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes aufgezählten Punkte eine eher geringe Intensität haben, was den Grundrechtseingriff betrifft, zum Beispiel, wenn Reisende, wie es unter Nummer 1 Buchstabe a heißt, ihre Identität, ihre Reiseroute und ihre Kontaktdaten angeben müssen oder – Nummer 1 Buchstabe b – Bescheinigungen vorlegen müssen. Das ist übrigens in vielen Ländern seit Jahren ganz normale Praxis. Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, sich dagegen wenden, dass Kontaktdaten, Reisedaten und die Identität bei Einreise angegeben werden sollen, verstehe ich nun gar nicht; aber Ihre Anträge muss man auch nicht verstehen.
Einige führen an, die unter § 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 Infektionsschutzgesetz aufgeführten Punkte seien nicht hinreichend konkret. Das veranlasst andere, zu sagen: Nein, mit den Regelungen werden Kompetenzen in genau dem Maße an die Exekutive delegiert, wie das in diesem Bereich notwendig ist. Sie sehen also: Es gibt eine ganz, ganz rege Diskussion.
Dass auch wir hier im Parlament intensiv hinschauen, wenn es um wesentliche Entscheidungen geht, die vom Bundestag zu treffen sind, das hat, glaube ich, die Debatte in dieser Woche ganz deutlich gezeigt. Das zeigt auch das Schreiben des Bundestagspräsidenten Dr. Schäuble, und das hat auch die Kollegin Steffen eben deutlich angeführt. Deswegen kann ich, Frau Kollegin Rottmann, die Kritik am Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion so wirklich nicht nachvollziehen; ich muss sie zurückweisen.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig war sie trotzdem!)
Wir in der Fraktion diskutieren intensiv, natürlich auch über Schreiben und Meinungen unseres Bundestagspräsidenten.
(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Weiter so!)
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, um diese ganze Diskussion geht es in Ihren Anträgen nicht. Zum Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben meine Vorredner schon sehr viel gesagt. Er ist überhaupt nicht zulässig, weil er gar keinen abgeschlossenen Lebenssachverhalt betrifft. Zu vielen anderen Punkten könnte man auch noch etwas sagen.
Ich möchte aber auf Ihren zweiten Antrag eingehen. Der Antrag zielt eigentlich darauf, etwas zu begrüßen. Das ist ein Begrüßungsantrag, wenn man Ihren Antrag wörtlich nimmt. Er geht vielleicht als zulässig durch, hat aber in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, und er ist auch unsinnig. Meinen Sie, dass die Mehrheit im Bundestag Ihrem Antrag zustimmt, wenn noch nicht mal 25 Prozent des Hauses diesen Antrag unterstützen? Das ist wirklich illusorisch.
(Stephan Brandner [AfD]: Meine Rede kommt ja noch!)
Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages – das sollten Sie wissen; das steht in Artikel 93 Grundgesetz – können diesen Antrag stellen. Warum tun Sie das nicht? Warum stellen Sie stattdessen einen Antrag zu etwas, was Sie begrüßen wollen, und das auch noch mit einer namentlichen Abstimmung? Das ist nach meiner Meinung Missbrauch.
(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Das schwächt die Rechte des Parlaments. Man kann nicht nachvollziehen, was Sie hier machen wollen. Die Bürgerinnen und Bürger draußen werden nicht verstehen, warum Sie einen Antrag stellen. Sie erwarten, dass die Mehrheit des Bundestages einen Normenkontrollantrag begrüßt, den Sie beim Bundesverfassungsgericht stellen könnten, wenn denn 25 Prozent ihn unterstützen würden.
(Sonja Amalie Steffen [SPD]: Schaffen die ja nicht!)
Ihr Problem ist: Sie kriegen keine 25 Prozent zusammen, die Ihren Antrag unterstützen, weil er nämlich in der Sache falsch ist. Sie sollten das einfach akzeptieren und nicht Anträge stellen, die nur fürs Schaufenster sind und draußen den Eindruck erwecken sollen, dieser Bundestag würde den Quatsch mitmachen, den Sie verzapfen. Diesem Antrag werden sicherlich alle anderen Fraktionen in diesem Deutschen Bundestag nicht zustimmen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
So, vielen Dank, Kollege Sensburg. – Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Kollege Stephan Brandner.
(Beifall bei der AfD – Abg. Stephan Brandner [AfD] nimmt am Rednerpult seine Mund-Nase-Bedeckung ab und hängt sie an das Mikrofon – Unruhe – Gabriele Katzmarek [SPD]: Nee, das ist verboten!)
– Herr Brandner, nehmen Sie bitte den Mundschutz da weg. Sonst müssen wir das alles desinfizieren. Machen Sie das mal weg! Legen Sie ihn mal schön hin, oder stecken Sie ihn ein. Wir hängen hier keine Fahnen auf!
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480635 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Untersuchungsausschuss Infektionsschutz |