Franziska Giffey - Verwaltungsverfahren zu Familienleistungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht darum, dass wir das Leben für Eltern, für Familien einfacher machen. Deswegen freue ich mich, dass wir heute das Digitale-Familienleistungen-Gesetz abschließend beraten. Mit dem Gesetz bündeln wir die Anträge für die Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes. Und wir sorgen gerade in dieser besonderen Zeit dafür, dass eben nicht die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Eltern, von Behörde zu Behörde laufen, sondern dass die Daten das machen und dass Datenaustausch ermöglicht wird: für mehr Zeit für die Kinder und für weniger Zeit für die Bürokratie.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Frau Cotar, nein, wir haben uns nicht erst seit Juni damit beschäftigt, sondern den Kinderzuschlag Digital gibt es bereits seit Anfang dieses Jahres. Wir haben mit dem Elterngeld Digital schon längst ein digitales Tool. Wir haben unser Familienportal – ich kann es nur allen empfehlen –, bei dem alle Familienleistungen, die wir anbieten, auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums bereits digital verfügbar sind.
Es geht nicht darum, dass wir heute den ersten Schritt in Richtung Digitalisierung machen, sondern es geht darum, dass wir die Leistungen, die es auch schon auf digitale Weise gibt, bündeln und zusammenfassen,
(Beifall der Abg. Leni Breymaier [SPD])
sodass nämlich künftig Eltern, die ein Kind bekommen, in einem Paket Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld und dann perspektivisch auch den Kinderzuschlag zusammen beantragen können – von unterwegs, von zu Hause aus –, und das ist die Neuerung: die Bündelung der Leistungen. Das ist etwas, woran wir lange gearbeitet haben und wofür wir jetzt mit diesem Gesetz diesen Schritt tun können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben das mal ausgerechnet: Allein der Zeitaufwand für den Elterngeldantrag schrumpft um ein Drittel. Insgesamt sparen wir Eltern mit dem Gesetz über eine halbe Million Stunden, die sie mit ihren Kindern mehr verbringen können, weil viele Unterlagen wie die Einkommensnachweise eben nicht extra eingeholt bzw. vorgelegt werden müssen, sondern weil es über den Datenaustausch elektronisch, automatisch und datensicher funktionieren wird.
Das ist ein Riesenschritt für eine bürgernahe Verwaltung. Mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz machen wir den Anfang. Das ist ein Meilenstein. Wir sind damit Vorreiter innerhalb der Bundesregierung bei der Digitalisierung der Leistungen, die der Staat anbietet, und darauf sind wir sehr, sehr stolz. Wir werden ab dem nächsten Jahr mit dem Pilotprojekt in Bremen unter dem Namen „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ hier einen ersten Schritt gehen und wollen dann, dass es bundesweit ab 2022 möglich ist, alle Familienleistungen komplett digital zu beantragen.
Das ist heute der erste wichtige gesetzgeberische Startpunkt dafür. Es wird auch bedeuten, dass wir hier eben für eine moderne, serviceorientierte Verwaltung arbeiten, die natürlich auch Ressourcen sparen wird, die sie dann wieder für die Beratung und Unterstützung der Familien einsetzen kann.
Das ist ein Beitrag für starke Familien in einem starken Land, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Unterstützung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich erteile nunmehr das Wort dem Kollegen Manuel Höferlin, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481347 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Verwaltungsverfahren zu Familienleistungen |