Petra NicolaisenCDU/CSU - Kranken- und Pflegeversicherung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern“ ist der Titel eines der vorliegenden Anträge der Linken. Ich sage ganz deutlich: Das Thema ist mir nicht unbekannt. Die Forderung, das gegenwärtige Beihilfesystem dahin gehend zu ändern, wahlweise einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte einzuführen, war sowohl Gegenstand einer meiner letzten Debatten im Schleswig-Holsteinischen Landtag als auch im Jahre 2018 hier im Bundestag. Wir haben dazu ein Jahr später ja auch eine Anhörung durchgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ungeachtet der Frage nach einem eventuellen Bedarf und einem möglichen Interesse sprechen insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken sowie Kosten gegen die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen des bewährten Beihilfesystems. Lassen Sie mich zunächst einige Punkte zu den Kosten sagen.
Die finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Kommunen lassen sich auf lange Zeit kaum vorhersagen.
Die Mehrkosten für die Steuerzahler, die sich aus einem Arbeitgeberzuschuss ergeben würden, wären nicht mit den Kosten der bestehenden Beihilfe zu vergleichen.
Zudem werden beim bestehenden Beihilfesystem für den Personenkreis neu einzustellender Beamtinnen und Beamten in der Regel in den ersten Jahren kaum Kosten verursacht.
Auch mögliche Beitragssteigerungen für Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung wurden nicht in den Blick genommen, ganz zu schweigen von den Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen und deren Beitragszahler, insbesondere jetzt, wo die gesetzlichen Krankenversicherungen pandemiebedingt mit massiv steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen zu kämpfen haben. Daneben ergäbe sich für das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung zudem das Risiko, dass hauptsächlich Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Problem gibt es nicht!)
Und damit nicht genug: Im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses verpflichtet sich der Dienstherr, für die Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht macht einen Teil der Attraktivität des öffentlichen Dienstes aus.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit einer Änderung des bewährten Beihilfesystems könnte gerade diese Attraktivität des öffentlichen Dienstes gefährdet werden. Darüber hinaus erfordert die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn in gewissen Fällen ein Mehr an Leistungen. Das bedeutet, dass auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte eine Restbeihilfe immer bestehen bleiben müsste. Daraus ergäben sich zwei parallele Systeme mit zusätzlichen Kosten für den Dienstherrn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Änderung des Beihilfesystems würde voraussichtlich für alle teurer, aber nur für wenige Ausnahmefälle besser werden. Nicht zuletzt bietet das bisherige System zwischen Besoldung, Versorgung und Beihilfe Gewähr für die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Beamtinnen und Beamten leisten wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl und sind unverzichtbar. Durch sie wird eine leistungsfähige sowie unabhängige Verwaltung gewährleistet. Daher bin ich der Auffassung, dass auch wir eine gewisse Verpflichtung gegenüber dem Beamtentum haben.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Ich bin mir sicher, dass wir mit unserem dualen Versicherungssystem und dem Dreiklang aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe dieser Verpflichtung nach wie vor gerecht werden. Das bestehende System ist die Grundlage für eine gute Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Es gilt, das Gute zu bewahren.
Der vorliegende Antrag ist – wenn wir ehrlich sind – der Versuch, einen Grundstein in Richtung Bürgerversicherung zu legen; das haben Sie gesagt. Das wird den Beamtinnen und Beamten und ihrer Tätigkeit im Staatsdienst nicht gerecht.
(Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Hä?)
Und so bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass das bestehende System nicht nur die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, sondern auch eine gute Versorgung der Beamtinnen und Beamten gewährleistet.
Aus diesen Gründen gilt nach wie vor – wie bereits im Jahre 2018 – unverändert: Der vorliegende Antrag ist abzulehnen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Uwe Witt für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481442 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Kranken- und Pflegeversicherung |