Johannes SchrapsSPD - Risikoreduzierungsgesetz - Banken -
Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigen Beschlüsse des EU-Bankenpaketes, die Finanzminister Olaf Scholz auf europäischer Ebene verhandelt hat, setzen wir heute mit dem vorliegenden Risikoreduzierungsgesetz fristgerecht in nationales Recht um. Wie der Titel schon sagt, trägt das Gesetz zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor bei, stärkt aber gleichzeitig die Ausgewogenheit bei der Bankenregulierung. Die Risikoregulierung erfolgt unter anderem durch die Stärkung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken. Die Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten und zudem eine verbindliche Verschuldungsobergrenze von 3 Prozent der Bilanzsumme einhalten.
(Beifall der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD])
Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, machen wir die Banken in Stresssituationen sicherer und widerstandsfähiger.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])
Um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern, enthält das Gesetz nun Anforderungen, in welchem Umfang die Banken künftig Eigenmittel und andere Finanzierungsinstrumente halten müssen, die dann im Abwicklungsfall Verluste tragen; denn sollte es doch einmal notwendig sein, dann sollen die Kosten einer Bankenrettung von den Gläubigern und Eigentümern einer Bank sowie aus dem Bankensektor selbst heraus getragen werden und nicht vom Steuerzahler, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass für Kundinnen und Kunden von Banken keine Geschäfte organisiert werden, die mit hohen Risiken verbunden sind und von den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich gar nicht richtig verstanden werden. Es soll nicht sein, dass der einfache Bankkunde denkt, er habe in etwas sehr Sicheres sein Geld angelegt hat, und im Krisenfall ist sein Geld doch als Erstes weg. Solche Anleihen, die sogenannten nachrangigen Verbindlichkeiten, sollen größtenteils institutionellen Anlegern vorbehalten bleiben, weil diese genau um die Ausfallrisiken wissen, die Anlagen einschätzen können und Verluste im Abwicklungsfall auch tragen müssen. Wir führen deshalb eine Mindeststückelung dieser verlusttragenden Finanzierungsinstrumente von 50 000 Euro ein. Beim ergänzenden Kernkapital kleiner Banken ist eine Mindeststückelung von 25 000 Euro vorgesehen. Das ist ein guter Schritt, um den Schutz der Verbraucher zu verbessern und zu stärken, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Es geht also bei der Reduzierung von Risiken nicht nur um eine bessere Absicherung für Banken, sondern in hohem Maße auch um einen deutlich verbesserten Anlegerschutz.
Bei der Eigenmittelzielkennziffer, die als Stresspuffer dient, um Verluste im laufenden Betrieb abzufedern, setzen wir die EU-Richtlinie eins zu eins um. Das heißt jedoch nicht – das möchte ich hier ausdrücklich betonen –, dass die Aufsicht nicht die Hinterlegung mit hartem Kernkapital einfordern sollte. Denn es ist in völliger Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien, wenn Bundesbank und BaFin hier auch auf hartem Kernkapital bestehen. Das hat die Bundesbank ja in der Anhörung am Mittwoch noch einmal deutlich gemacht. An dieser Stelle kann man ganz grundsätzlich den Sachverständigen aus der Anhörung noch mal ganz herzlich für ihre wichtige Expertise danken, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sepp Müller [CDU/CSU] und Katja Hessel [FDP])
Neben der Risikoreduzierung geht es aber auch – das habe ich eingangs erwähnt – um eine bessere Ausgewogenheit der Regulierung. Um der Proportionalität Rechnung zu tragen, führen wir mit der Umsetzung der europäischen CRR-II-Verordnung insbesondere für kleine und nicht komplexe Banken zahlreiche administrative Erleichterungen in der Finanzaufsicht ein. Diese Erleichterungen kommen – neben dem Wegfall der europäischen Bankenabgabe – auch bei den kleinen Förderbanken voll zum Tragen. Da die rechtlich selbstständigen Förderbanken aus dem Anwendungsbereich der EU-Bankenregulierung herausfallen, unterliegen sie nun ausschließlich einer nationalen Aufsicht. Diese soll nach dem Kreditwesengesetz durch die BaFin erfolgen.
Wir bauen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, viel Bürokratie ab. Wir tragen zu einer besseren Ausgewogenheit der Regulierung bei, und wir reduzieren Risiken im Bankensektor. Risiken, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es überall. Das sehen wir nicht nur im Bankensystem, sondern auch beim Fußball. Das ist zum Beispiel beim FC Bundestag der Fall. Im Sport kann man beim nächsten Mal vielleicht durch besseres und intensiveres Warmmachen Verletzungsrisiken reduzieren. Im Bankensystem machen wir das mit dem Risikoreduzierungsgesetz. Gute Gründe, um dem Gesetz gleich Ihre Zustimmung zu geben!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Schraps, und gute Besserung.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Redner wäre jetzt für die AfD-Fraktion der Kollege Dr. Bruno Hollnagel gewesen. Er musste allerdings seine Rede krankheitsbedingt zu Protokoll geben.
Wir machen jetzt mit der Opposition weiter, und zwar mit der Kollegin Katja Hessel von der FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481475 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Risikoreduzierungsgesetz - Banken - |