Katja HesselFDP - Risikoreduzierungsgesetz - Banken -
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schraps, so ganz kann ich Ihre Begeisterung für das vorliegende Gesetz nicht teilen. Der Titel des Gesetzes zur Reduzierung der Risiken und Förderung der Proportionalität im Bankensektor klingt so, als ob es dem Bankensektor etwas Gutes tun würde, als ob wir Proportionalität fördern und Risiken senken würden. Ich befürchte, bei den Betroffenen wird es mehr zu Enttäuschung führen als zu Freude über dieses Gesetz.
(Beifall bei der FDP)
Viele Themen, die im Gesetz berücksichtigt werden, betreffen hauptsächlich die Finanzmarkttechnik. Nichtsdestotrotz würde aber, wenn man über Proportionalität spricht, vielleicht auch mal der Blick nach Europa notwendig sein. Viele der vorgesehenen Regelungen müssten in Europa einmal angegangen werden. Man muss einheitliche Größenklassen festlegen. Mit einer entsprechenden Kategorisierung ließe sich auch die Proportionalität der Banken fördern.
Ganz besonders bedauerlich ist – Sie haben das auch angesprochen –, dass die Richtlinie eben nicht überall eins zu eins umgesetzt worden ist, sondern dass ganz oft das sogenannte Gold-Plating betrieben worden ist. Wir haben als FDP-Fraktion fünf Änderungsanträge zur – aus unserer Sicht – Schadensbegrenzung eingereicht, damit vielleicht doch noch irgendetwas besser wird.
Wir wollten einmal die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereiches der Organkredite, die Sie einbezogen haben, wieder streichen, weil dies aus unserer Sicht nicht notwendig ist.
(Beifall bei der FDP)
Die Erweiterung ist weder durch die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht begründet noch aus den Basler Grundsätzen heraus geboten. Es bedeutet gerade für die kleinen Banken eine Menge zusätzlicher Arbeit für Vorstände und Aufsichtsräte. Es ist nie belegt worden, dass gerade bei den Organkrediten in Bezug auf diese Personengruppe und die in Rede stehenden Geschäfte große Missstände zu verzeichnen sind.
(Beifall bei der FDP)
Ein weiteres, besonders schwieriges Thema ist die Mindeststückelung bei den nachrangigen Verbindlichkeiten. Wir sehen Verbraucherschutz, insbesondere den finanziellen, ein wenig anders. Durch die Mindeststückelung von 50 000 Euro wird nun genau kleineren Anlegern die Möglichkeit nicht gegeben, in momentan noch renditestarke Produkte zu investieren. Sie können nicht mehr investieren, weil eine Mindeststückelung von 50 000 Euro das nicht hergibt.
(Beifall bei der FDP)
Der finanzielle Verbraucherschutz ist bereits gut geregelt. Hier wäre eine Eins-zu-eins-Umsetzung wichtig gewesen. Die erhöhte Mindeststückelung ist jedenfalls als Instrument des Verbraucherschutzes ungeeignet. Das ist eine Bevormundung der Verbraucher. Das führt zu einem Nanny-Staat. Das wollen wir so nicht mittragen.
(Beifall bei der FDP)
Eine kleine Erleichterung hat es durch den achten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen noch gegeben. Aber auch das können wir nicht ganz verstehen. Es kann ja wohl nicht sein, dass das Risiko des Verbrauchers darin besteht, wie groß die Bank ist, bei der er anlegen will. Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir eine BaFin, die für die Bankenaufsicht zuständig ist. Allein, Ihr Gesetzentwurf zeigt mir, dass Ihr Vertrauen in die BaFin vielleicht nicht das größte ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ablehnen. Zu dem Gesetzentwurf der AfD braucht man ja nicht viel zu sagen. Die AfD-Kollegen konnten sich im Ausschuss nicht einmal dazu entschließen, ihrem eigenen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Kollegin Katja Hessel. – Der nächste Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Alexander Radwan.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481476 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Risikoreduzierungsgesetz - Banken - |