Alexander RadwanCDU/CSU - Risikoreduzierungsgesetz - Banken -
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Woche wurde im Ausschuss Frau Professor Buch von der Deutschen Bundesbank per Video zugeschaltet. Es ging um das Thema Finanzstabilität. Wir konnten erfahren und mit ihr diskutieren, dass die Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren auf europäischer und nationaler Ebene beschlossen haben, dazu geführt haben, dass wir in der jetzigen Phase, der Coronakrise, von stabilen Banken ausgehen können. Das heißt mit Blick auf das kommende halbe Jahr nicht, dass das von Haus aus gegeben ist. Aber es zeigt auch, dass die Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene entsprechend greift und dass die Flexibilitäten, die hier vorgesehen sind, entsprechend angewendet werden können und dass die Puffer, die von den Banken aufgebaut wurden, entsprechend positiv genutzt werden. Darum ist es auch logisch, dass wir im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie auch weiter daran arbeiten, die Stabilität zu verbessern, entsprechende Vorgaben nachzujustieren und letztendlich die Regulierung und damit auch den Finanzmarkt krisenfester und zukunftsfähiger zu machen, damit nicht wieder eintritt, was wir alle nicht wollen, dass die Steuerzahler herangezogen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich persönlich hätte mir beim Stichwort „Proportionalität“ mehr gewünscht. Umso mehr ist es auch unsere Aufgabe, bei zukünftigen Gesetzgebungen auf europäischer und nationaler Ebene darauf zu achten, dass das Wort nicht nur vorkommt, sondern auch mit Leben erfüllt wird und entsprechend angewendet wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Lassen Sie mich auf ein, zwei, drei Punkte eingehen. Einige wurden schon angesprochen.
Es geht um die Frage der Stückelungen von 25 000 Euro und 50 000 Euro. Das wurde auch kontrovers diskutiert. Ich gehe davon aus, dass nach mir folgende Redner darauf entsprechend eingehen werden. Ich halte es für richtig, dass wir auf der einen Seite die Grenze von 50 000 Euro gezogen haben, dass wir auf der anderen Seite aber kleinen Banken die Möglichkeit gegeben haben, 25 000 als Grenze zu haben, um kleineren Anlegern in ihrem Segment entsprechende Angebote machen zu können. Letztendlich wollen wir verhindern, dass sich kleinere Anleger verpflichten, mit einer Summe zu investieren. Darum ist die Grenze von 5 Milliarden Euro Bilanzsumme die richtige, um die 25 000-Euro-Grenze einzuziehen.
Wichtig ist uns auch die entsprechende Umsetzung eins zu eins. Diese konnten wir gerade mit Blick auf die Eigenkapitalanforderungen durchsetzen. Letztendlich konnten wir die Verschärfungen herausnehmen. Diese Maßnahmen werden zukünftig – so viel zum Vertrauen in BaFin und EBA – in entsprechenden Grenzen durch die europäischen Aufseher mit aufgenommen. Meine Damen und Herren, es ist ein richtiger Schritt, die Richtlinie hier nur eins zu eins umzusetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Förderbanken konnten wir auf europäischer Ebene nach zähem Ringen aus diesem Anwendungsbereich herausnehmen. Darum ist es auch nur denklogisch, dass wir dann natürlich auf nationaler Ebene dieses entsprechend handhaben und nicht durch die Hintertür das eine oder andere erschweren. Ich glaube, es ist uns mit entsprechenden Diskussionen gelungen, auch mit dem BMF und den zuständigen Personen, hier den richtigen Weg zu finden. Förderbanken sind bei den Offenlegungspflichten an den Märkten nicht so gefordert wie andere. Darum waren wir froh und sind guten Mutes, dass wir das hier herausgenommen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Bei den Verwaltungsräten konnten wir die bisherige Praxis entsprechend anwenden. Es war uns wichtig, auch aus Compliance-Gesichtspunkten zu sagen: Die Bank an sich ist hier verantwortlich, dass Verwaltungsräte, dass Aufsichtsräte entsprechende Qualifikationen haben, und es werden nicht diejenigen, die zukünftig beaufsichtigt werden, herangezogen, über ihre zukünftigen Aufseher ein Stück weit mitzuentscheiden.
Das waren alles Punkte, meine Damen und Herren, die wir im Rahmen der Diskussion weiterentwickelt haben. Letztendlich wird dieses Paket dann auch im weiteren Verlauf der Coronakrise in die Umsetzung kommen. Es ist mir schon wichtig, heute klarzumachen: Das, was wir an Erleichterungen in diesen letzten Monaten, im letzten halben Jahr geschaffen haben, muss entsprechend überprüft werden, es muss kontrolliert werden, es muss dagegengehalten werden, um zu sehen, welche Erleichterungen beibehalten werden können, was letztendlich den Banken das Leben erleichtert und wo es notwendig ist, nachzujustieren.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt sagen. Der Kollege Hollnagel ist krankheitsbedingt nicht da. Ich habe mir aber trotzdem vorgenommen, hier noch einmal klar zu positionieren, weil er es im Ausschuss entsprechend gesagt hat: Immer wieder den Vortrag zu bringen, man lehne ein Gesetz ab, weil man es für falsch hält, dass die Finanzmärkte in Europa europäisch beaufsichtigt werden, ist ein grundverkehrter Weg. Die Finanzkrise, die Subprime-Krise, ging auf europäischer Ebene in Irland los. Das Problem war, dass die europäischen Aufseher über die finanzielle Bankenvernetzung nichts gewusst haben und auch nicht gewusst haben, welche Risiken wo in welchem Land sind. Meine Damen und Herren, wenn man dann heute daran arbeitet, die Aufsicht wieder zu nationalisieren, ist man ein finanzpolitischer Geisterfahrer und ein Risiko für diese Volkswirtschaft.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Besten Dank. Wir werden dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Kollege Radwan. – Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Kollege Jörg Cezanne.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481477 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Risikoreduzierungsgesetz - Banken - |