05.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 189 / Tagesordnungspunkt 13

Jörg CézanneDIE LINKE - Risikoreduzierungsgesetz - Banken -

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwölf Jahre nach der großen Finanzmarktkrise 2008 reden wir auch heute noch über Gesetze, die sichern sollen, dass die Lehren aus dieser Krise gezogen werden. Das an sich ist schon verwunderlich. Auch mit diesem Gesetzentwurf geht es immer noch darum, den Anspruch einzuholen, dass nie wieder mit Steuergeld Banken gerettet werden müssen. Das zeigt aus unserer Sicht, dass hier eine durchgreifendere Regulierung notwendig ist. Das ist auch mit diesem Gesetzentwurf leider nicht gelöst.

(Beifall bei der LINKEN)

Konkret für diesen Gesetzentwurf heißt das: Die Menge an Geld und Eigenmitteln – untechnisch gesprochen –, die eine Bank im Verhältnis zur Gesamtsumme in ihrer Bilanz ausweisen muss, muss deutlich höher angesetzt werden. Statt 3 Prozent schlagen wir 10 bis 15 Prozent, je nach Größe der Bank, vor. Diese – jetzt wird es wieder technisch – sogenannte risikogewichtete Eigenmittelquote muss auch verbindlich vorgegeben werden und darf nicht nur ergänzende Kennzahl bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist gut, dass es jetzt einen Mindeststandard für mittelfristige Planungen gibt, wie eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen immer nachkommen kann. Dieser sogenannte Net Stable Funding Ratio darf aber nicht dadurch verwässert werden, dass Vermögensgegenstände angerechnet werden können, die riskant und deshalb unsicher sind oder bei denen eine sofortige Umwandlung in Zahlungsmittel nicht gewährleistet ist.

Auch den neuen Verlustpuffer, den Banken halten müssen, um im Falle einer Insolvenz ohne Schaden für Dritte abgewickelt werden zu können, begrüßen wir. Allerdings muss auch dieser deutlich höher liegen als die im Gesetz enthaltenen 8 Prozent der Bilanzsumme.

Gerade die Großbanken, die das höchste Risiko tragen, im Falle einer Finanzmarktkrise vom Steuerzahler gerettet werden zu müssen, weil sie zu groß sind, um scheitern zu können, ermitteln ihre Eigenmittelquote durch selbsterstellte interne Modelle, die auch nicht öffentlich überprüft werden können. Es besteht also die Gefahr, dass Risiken kleingerechnet werden. Hier braucht es eine einheitliche Orientierung am Standardmodell.

(Beifall bei der LINKEN)

Eigentlich sachfremd im Zusammenhang mit dem Bankenpaket wird im Gesetz auch ein Sicherungsfonds für private Kranken- und Lebensversicherungen geregelt. Dieser Fonds ist intransparent. Die Beteiligung am Fonds ist für die Versicherer freiwillig, sie können sich also um die Mitfinanzierung herumdrücken. Reichen die Mittel im Fonds nicht aus, sollen die Zahlungen an die Versicherten um maximal 5 Prozent gekürzt werden, vielleicht geht auch noch mehr. Das darf so nicht bleiben. Wir brauchen eine Kürzungssperre für die Versicherten. Wir brauchen eine klare Regelung, dass Lebensversicherungen endlich finanzielle Eigenverantwortung übernehmen und ihre Belastungen nicht auf Kunden oder Steuerzahler abwälzen.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Cezanne. – Es macht sich bereit die Kollegin Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7481478
Wahlperiode 19
Sitzung 189
Tagesordnungspunkt Risikoreduzierungsgesetz - Banken -
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