Volker MünzAfD - Grundsätzegesetz Ablösung der Staatsleistungen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über 100 Jahren gibt es den Verfassungsauftrag, die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. Dieser Auftrag wurde bis heute nicht umgesetzt, obwohl die Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetzes sind. Dieser seit 1919 bestehende Verfassungsauftrag sollte endlich umgesetzt werden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Staatsleistungen sind Zahlungen der Bundesländer von derzeit rund 550 Millionen Euro pro Jahr an die katholischen Bistümer und an die evangelischen Landeskirchen. Diese Leistungen gehen im Wesentlichen zurück auf Entschädigungen nach Enteignungen von Kirchengütern im Jahre 1803. Es geht nicht um die 12 Milliarden Euro Kirchensteuer – denn das sind Mitgliedsbeiträge – oder um Zuschüsse für Kirchenrenovierungen, Diakonie, Kindergärten und Ähnliches. Von den Gesamteinnahmen der Kirchen machen die Staatsleistungen nur rund 2 Prozent aus.
Seit 217 Jahren werden Zahlungen an die Kirchen geleistet, die seit 100 Jahren beendet werden sollen. Es wird endlich Zeit, dies zu tun, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Denn es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers und der Kirchen. Es geht um die Entflechtung von Staat und Kirche oder, wie Papst Benedikt gefordert hatte, um die Entweltlichung der Kirche.
Nur durch die im internationalen Vergleich gute Finanzausstattung können sich die Kirchen Dinge leisten, die mit Kirche gar nichts zu tun haben, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD – Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Da müssen sie erst die AfD fragen!)
So leistet sich zum Beispiel die EKD ein Gender-Institut und ein Schiff auf dem Mittelmeer, das Migranten nach Europa bringt.
(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Und das bei der Debatte! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!)
Beide Amtskirchen mischen sich stark in die Politik ein. Eine Konzentration auf das Wesentliche, auf die eigentlichen Aufgaben der Kirche, auf Verkündigung und Seelsorge, wäre zum Vorteil für die Gläubigen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Christliches Verhalten vielleicht auch!)
Der Gesetzentwurf meiner Fraktion, der ja schon erwähnt wurde, sieht vor, dass nur noch bis zum 31. Dezember 2026 Staatsleistungen gezahlt werden, also noch sechs Jahresleistungen. Das sind noch rund 3,3 Milliarden Euro. Damit ist hinreichend Planungssicherheit gegeben.
Der Entwurf der anderen Oppositionsfraktionen sieht vor, dass eine Summe in Höhe des 18,6-Fachen der aktuellen Jahresleistung als Einmalzahlung oder Ratenzahlung geleistet wird. Das wären rund 10 Milliarden Euro. Das halten wir nicht zuletzt wegen der angespannten Haushaltslage der Länder, die die Zahlungen ja aufbringen müssen, für überzogen. Der Faktor 18,6 entstammt dem Bewertungsgesetz und damit dem Steuerrecht. Dieses ist hier jedoch nicht anwendbar.
Die Frage, ob und in welcher Höhe ein Ablösebetrag zu zahlen ist, ist umstritten. Wir schließen uns der Rechtsauffassung an, dass der Staat die Kirchen mit den seit nunmehr über 200 Jahre lang geleisteten Zahlungen bereits vollständig für historische Enteignungen entschädigt hat. Wir werden dies sicher weiter in den Ausschüssen beraten. Ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen ihre Blockadehaltung aufgeben werden, damit der seit Langem offene Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird.
(Beifall bei der AfD)
Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Lars Castellucci, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481487 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Grundsätzegesetz Ablösung der Staatsleistungen |