Christoph BernstielCDU/CSU - Terrorismusbekämpfung
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in zweiter und dritter Lesung über die Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung.
Herr von Notz, Sie haben es selbst gesagt: 2001 ist dieses Gesetz unter der Ägide von Rot-Grün in Kraft getreten. Seitdem haben wir es dreimal verlängert und ganze vier Mal evaluiert. Die Vorschriften haben dazu beigetragen, dass seit 2016 insgesamt neun Anschläge verhindert werden konnten. Jeder einzelne dieser Anschläge war es schon wert, dieses Gesetz weiter in Kraft zu halten; das müssen Sie bitte einmal zur Kenntnis nehmen, lieber Herr von Notz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Was ich nicht verstehen kann oder, viel besser, was sich an dieser Debatte zeigt, ist doch diese Zwiespältigkeit, manch einer würde auch sagen: diese Doppelzüngigkeit von FDP und von Grünen – es tut mir leid, dass ich es so deutlich sagen muss –: Immer wenn ein Anschlag passiert ist, dann sind Sie die Ersten, die nach mehr Maßnahmen schreien.
Lieber Kollege Strasser
(Zuruf des Abg. Benjamin Strasser [FDP])
– hören Sie mir zu! –, Sie haben sich heute in der „FAZ“ zusammen mit Ihrem Kollegen Kuhle explizit dazu geäußert, dass die Sicherheitsbehörden viel mehr tun könnten, um solche Anschläge, wie wir sie kürzlich erlebt haben, zu verhindern.
(Michael Theurer [FDP]: Sehr guter Beitrag!)
Herr von Notz, Sie loben hier in Ihrer vorherigen Rede Ihr eigenes Gesetz, und eine Minute später sagen Sie, dass man das Gesetz nicht einfach verlängern kann etc., etc. Das passt einfach nicht zusammen. Nehmen Sie das doch mal zur Kenntnis.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich sage, es muss evaluiert werden!)
Im Übrigen ist in diesem Gesetz nichts neu. Es ist seit 2001 genau dasselbe Gesetz. Was wir jetzt machen, ist: Wir entfristen es einfach, wir entschlanken das Verfahren etwas. Es kommt überhaupt nichts Neues dazu. Im Übrigen kann das Parlament hier jederzeit das Gesetz wieder ändern, wenn Sie die dazu nötigen Mehrheiten haben. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Opposition und Regierung, meine Damen und Herren.
Aber eines möchte ich noch sagen: Wenn es wirklich um Prävention geht, dann geht es nicht nur darum, dieses Gesetz zu verlängern, sondern wir brauchen noch ein paar Befugnisse mehr. Und ja – dazu stehe ich auch selbstbewusst –: Dazu gehört die Vorratsdatenspeicherung, und dazu gehört auch die Onlinedurchsuchung;
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
denn das bezieht sich auf die Medien, mit denen Terroristen heutzutage ihre Straftaten vorbereiten.
Wenn Sie zu Recht sagen, der Anschlag von Halle konnte nicht verhindert werden, und auch beim Anschlag in Dresden haben die Regelungen vielleicht nicht richtig gegriffen, dann heißt das: Das sind genau die Instrumente, die fehlen. Herr Strasser, Herr von Notz, Sie waren diese Woche im Innenausschuss. Herr Münch hat ganz klar gesagt, dass die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, nicht ausreichen, um den Terrorismus im Internet und auch abseits des Internets effektiv bekämpfen zu können. Deshalb müssen wir darüber ernsthaft reden. Ich glaube, dieses Thema ist bei uns in der Union in guten Händen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, man soll aufhören, wenn es am schönsten ist. Das ist ein gutes Gesetz. Die Entfristung ist längst überfällig; Sie können bedenkenlos zustimmen. Deshalb werbe ich dafür, diese Entfristung heute auch durch das Parlament zu bringen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Benjamin Strasser.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7481905 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Terrorismusbekämpfung |