05.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 189 / Tagesordnungspunkt 23

Petra NicolaisenCDU/CSU - Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022

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Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 ist aufgrund der Coronapandemie einfach notwendig. In seiner Rede wird mein Kollege Alexander Throm gleich unseren Standpunkt zu den im Gesetzentwurf ebenfalls enthaltenen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes darlegen. Ich konzentriere mich jetzt auf den Zensus.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verschieben wir den Stichtag des Zensus um ein Jahr, nämlich auf den 15. Mai 2022. Ursprünglich war die Volkszählung für das nächste Jahr vorgesehen. So war es geplant und beschlossen, nämlich im Zensusgesetz 2021, welches wir als Deutscher Bundestag bereits am 6. Juni 2019 verabschieden haben. So sieht es das Europarecht vor: Im Abstand von zehn Jahren sollen Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation bereitgestellt werden. Trotz der Verschiebung werden wir alle Bemühungen ergreifen, um auf eine Einhaltung der EU-Zeitvorgaben hinzuwirken.

Die Pandemie hat die Verwaltung und deren Aufgaben verändert. Die Statistischen Ämter von Bund und Ländern müssen ihr Personal für andere Aufgaben einsetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen unter anderem unsere Gesundheitsämter. Viele notwendige Vorbereitungsmaßnahmen können nicht mehr wie geplant durchgeführt werden. Die Kommunikation mit anderen Verwaltungen zur Nutzung vorhandener Verwaltungsregister gestaltet sich einfach schwierig. Vollerhebungen an Sonderbereichen wie Altenpflegeheimen sind unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Die Recherche der Auskunftspflichtigen sowie der Aufbau des notwendigen Anschriftenbestandes sind erschwert.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Ämter von Bund und Ländern leisten wertvolle Arbeit, nicht nur im Gesundheitswesen. Hinter den Zahlen und den Daten steckt ein enormes Wissen; das sind Informationen, die auch noch nach der Pandemie wichtig für uns bleiben werden. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen in vielen wichtigen Fragen und Themenbereichen. Die Daten versorgen uns und unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landesparlamenten, in den Kommunalparlamenten und in den Verwaltungen mit wertvollen Informationen. Das sind zum Beispiel wichtige Gesundheitsdaten auf Landes- und Bundesebene über Pflege, Personal sowie Patienten und Krankenhäuser. Es sind aber auch Informationen, die unsere Wirtschaftslage beschreiben: wichtige Konjunkturindikatoren von der Exportquote bis hin zur Zahl der Übernachtungen in Hotels. Es geht auch um finanzielle Handlungsfähigkeit und Liquidität von Kommunen, weil amtliche Statistiken für die Berechnung der kommunalen Finanzausgleiche benötigt werden.

Sie sehen: Amtliche Daten und Statistiken sind zuverlässig, und sie sind unentbehrlich. Auch deshalb ist der Zensus so bedeutsam. Als Volkszählung ist der Zensus mehr als nur eine umfangreiche soziodemografische Erhebung. Der Zensus bietet die Datengrundlage für die Zukunftsentwicklung in Deutschland. Die Einwohnerzahlen und deren demografische Entwicklung sind ein entscheidender Baustein bei der Planung unserer gesamten Infrastruktur sowie bei der Verteilung öffentlicher Gelder.

Die Zensusergebnisse geben Aufschluss über die Bevölkerungsstruktur und ermöglichen eine genauere und auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmte Politik. Auch für die Bestimmung von Wahlkreisen für Bundes- und Landtagswahlen, für die Sitzverteilung in Gemeinde-, Kreis- und Landräten und unter Umständen auch für die Sitzverteilung im Bundesrat sind die Zensusdaten von hoher Relevanz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Frage, wie wir mit dem wichtigen Instrument des Zensus umgehen. Die Entscheidungsträger aller Ebenen profitieren von einer hohen Datengüte. Um diese zu erreichen, brauchen wir mehr Zeit und die entsprechenden Finanzmittel. Dabei wird der Bund einen Teil der Zusatzkosten übernehmen, die jetzt für die Länder in Höhe von circa 32 Millionen Euro entstehen.

Eine Verschiebung des Zensus ist deshalb unumgänglich. Er bildet die Grundlage für die weiteren zehn Jahre kommender Politik. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung für den anstehenden Gesetzentwurf und damit für die Zukunft des Zensus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Nicolaisen. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Christian Wirth, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7481923
Wahlperiode 19
Sitzung 189
Tagesordnungspunkt Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
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