Alexander ThromCDU/CSU - Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss man sich schon wundern, worüber sich die Grünen so aufregen können.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unverschämtheit!)
Ich will mal versuchen, das ein bisschen zur Sachlichkeit zurückzuführen.
Um was geht es denn eigentlich?
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier geht es schon um Menschenwürde!)
Wir haben einen Schwerstkriminellen, der wird nach langem Verfahren mit großen Mühen – das wissen wir – abgeschoben, er erhält dabei ein Wiedereinreiseverbot, und gegen dieses Wiedereinreiseverbot verstößt er vorsätzlich. Schon allein das wäre normalerweise eine Straftat. Er ist wieder da, frei nach dem Motto: Und täglich grüßt das Murmeltier. – Und dann stellt er einen Asylantrag. Jetzt ist die Frage, ob wir wollen, dass dieser Asylantrag per se, ohne dass er inhaltlich geprüft wird, verhindert, dass dieser unter Verstoß gegen das Einreiseverbot wiedereingereiste Schwerstkriminelle in Sicherungshaft, in Abschiebehaft genommen werden kann. Das wollen wir nicht.
(Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
In der Tat, Ausgangspunkt war der Fall Miri. Ich will ganz offen gestehen: Wir haben alle ein bisschen geschwitzt, als er da war, dass wir ihn zeitnah wieder ins Ausland, in den Libanon zurückbringen können. Das hat damals funktioniert, weil ein Richter am Amtsgericht Bremen, das BAMF und die Bundespolizei gut kooperiert und gut miteinander gearbeitet haben. Aber es war letztlich dem Zufall geschuldet; denn es hängt davon ab, ob dieser neue Asylantrag vor oder nach der Inhaftnahme gestellt wird. Ganz ehrlich gesagt: Bei einem solchen Schwerverbrecher will ich es nicht vom Zufall abhängig machen, ob wir seiner habhaft werden oder ob wir ihm erlauben, unterzutauchen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Frau Kollegin Polat, jetzt wollen wir doch mal schauen, was in diesem kleinen, schlanken Gesetz genau drinsteht und geregelt wird: Ein Ausländer mit Einreiseverbot verstößt gegen dieses. Er kann in Haft genommen werden – mit Richtervorbehalt –, „wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht“. In diesem Gesetz wird ausdrücklich geregelt, dass, wenn es nicht erforderlich ist, keine Haft angeordnet werden darf. Und er kann maximal für vier Wochen – das ist der Regelungsinhalt: maximal für vier Wochen – in diese vorübergehende Sicherungshaft genommen werden, damit in dieser Zeit die Asylbehörden die Möglichkeit haben, seinen neuerlichen Asylantrag zu prüfen und im Zweifel festzustellen, ob er begründet oder offensichtlich unbegründet ist bzw. ein unzulässiger Antrag ist.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das ist rechtswidrig!)
Ich frage mich wirklich, bei allem guten Willen, auch Ihre Argumente zu werten: Vor welchen Personenkreis werfen Sie sich hier schützend?
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es nicht! Es geht um den Rechtsstaat!)
Es ist nicht mehr nachvollziehbar, was die Grünenfraktion und Die Linke im Ausschuss und auch hier betreiben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich weiß nicht, warum Sie Sachverständigenanhörungen beantragen, wenn Sie die Aussagen der Sachverständigen in diesen Sachverständigenanhörungen nicht zur Kenntnis nehmen und hier schlichtweg eine Darstellung dieser Anhörung geben, die mit der tatsächlichen Anhörung nichts zu tun hat – mit Ausnahme Ihres Sachverständigen. Alle rechtskundigen Sachverständigen haben konstatiert, dass wir hier für einen kleinen Personenkreis – das ist zugestanden – eine Regelungslücke haben, und diese Regelungslücke wollen wir schließen. Das Einzige, was Sie uns als Koalition vorwerfen können, ist, dass wir das nicht schon gesehen haben, als wir das Geordnete-Rückkehr-Gesetz gemacht haben, sondern einen solchen Fall Miri brauchten, um diese Lücke zu erkennen. Diese Kritik würde ich akzeptieren; aber nicht die Kritik daran, dass wir das jetzt hier machen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine letzte Bemerkung. Ich habe in einer vorangegangenen Debatte schon mal den Kollegen von Notz zitiert; er ist jetzt nicht da. Vor circa einem Jahr haben wir hier im Plenum eine Aktuelle Stunde zu ebendiesem Fall Miri gehabt. Das war, glaube ich, ein oder zwei Tage, nachdem er tatsächlich wieder in den Libanon verbracht worden war. Herr Kollege von Notz hat damals gesagt:
Natürlich müssen wir wissen, wer in unser Land einreist und wer hier Asyl beantragt, und wir müssen die Einreiseverbote durchsetzen, und Verstöße müssen sanktioniert werden. Genau das ist hier geschehen. Wenn dieser Fall für Horst Seehofer ein Lackmustest für die wehrhafte Demokratie ist, dann kann man nur sagen: Der Test ist bestanden.
Der Rechtsstaat ist hierfür „sehr gut gerüstet“.
Recht hat er, der Kollege von Notz! Er hat dabei nur vergessen, dass diese Abschiebehaft, dass diese erneute Abschiebung des Herrn Miri nur deshalb möglich war, weil wir vier, fünf Monate vorher das Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen haben und dabei die Abschiebehaftregelung gerade bei Verstoß gegen solche Einreiseverbote verschärft haben – gegen die Stimmen der Grünen und gegen die Stimmen der Linken. Das sollten Sie sich überlegen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Throm. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 |