06.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 190 / Tagesordnungspunkt 27

Detlev SpangenbergAfD - Corona-Maßnahmen

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wesen einer Demokratie besteht auch darin, dass die Bürger bei Entscheidungen mitgenommen werden. Da haben wir so unsere Zweifel. Bekanntermaßen befasst sich zunehmend die Justiz mit Coronaschutzmaßnahmen, weil diese nicht auf gesetzliche Grundlage gestellt, sondern per Verordnung durchgesetzt wurden. Um dem zu begegnen, will die Koalition einen § 28a in das Infektionsschutzgesetz einfügen. Diese geplanten Ergänzungen durch § 28a widersprechen dem Gedanken von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, und sie verfestigen die Unzufriedenheit von Bürgern. Dieser Paragraf ermöglicht beispiellose Einschränkungen der persönlichen Freiheit, insbesondere kann die Verletzlichkeit des höchstpersönlichen Rückzugsortes, der Geborgenheit in der eigenen Wohnung – dies wurde eben angesprochen –, seelische Schäden, aber auch Widerstand hervorrufen.

(Beifall bei der AfD)

Weiterhin sind psychische Belastungen oder Erkrankungen infolge von Vereinsamung, Druck wegen Zwangsmaßnahmen wie auch Sorge um die beruflich-wirtschaftliche Existenz zu erwarten. Das Wirtschaftsleben wie auch der Gesundheitsschutz können nicht im Widerspruch – so scheint es uns manchmal – zueinander gesehen werden. Sie sind in einer funktionierenden staatlichen Gesellschaft beide unerlässlich und bedingen einander.

(Beifall bei der AfD)

Die diesjährigen Coronamaßnahmen haben schon große gesundheitliche Auswirkungen hervorgebracht. Dies gilt auch für den fehlenden Ausgleich wegen Einschränkungen beim Sport und im kulturellen Bereich.

Anstatt jetzt Einschränkungen von Grundrechten zu forcieren, wäre es vonnöten gewesen, dass die Regierung sich schon früher mit dem Problem Pflegebereich befasst hätte. Dieses Versäumnis wirkt sich jetzt deutlich aus.

Wohltuend und überraschend ist dagegen das gemeinsame Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft vom 28. Oktober 2020, in dem klar und verständlich die Situation fachlich dargestellt wird. Dahinter stehen mehr als 50 Unterzeichner, Fachverbände und Fachleute. Dieses Papier wurde auf Grundlage objektiver Einschätzung der Lage formuliert.

(Zuruf des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU])

Der Rückzug einiger Unterzeichner, meine Damen und Herren, kann auf gesellschaftspolitischen Druck zurückgeführt werden, der mittlerweile Formen angenommen hat, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig sind.

(Beifall bei der AfD)

In der Erklärung werden Maßnahmen, die Sie den Bürgern als Allheilmittel verordnen, als nicht zielführend betrachtet, so zum Beispiel die Kontaktverfolgung. Hierbei auch die Forderung, auf Einsicht statt auf Verbote zu setzen. Dies erzielt Akzeptanz, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Das Prinzip des ärztlichen Handelns sei es, schwere Verläufe zu mindern, aber neue Schäden nicht entstehen zu lassen, so dieses Papier.

Unser Antrag „Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“ erhebt die Forderung, den Blick auf den Schutz der Personen zu richten, die wirklich gefährdet sind. Ich wurde hier ja schon mal als Menschenfeind verunglimpft, weil ich dies gefordert habe. Jetzt ist es komischerweise üblich, es zu fordern, meine Damen und Herren.

Das heißt im Umkehrschluss: Wir können nicht ein ganzes Land in den Ruin treiben, sondern wir müssen uns auf die Leute konzentrieren, die wirklich gefährdet sind. Stattdessen werden Einrichtungen mit ausgeklügelten Hygienekonzepten per Verordnung ohne logische Begründung zum Schließen verurteilt wie auch gastronomische Einrichtungen, die nicht einmal im Freien arbeiten dürfen.

Absurd ist auch, das Tragen von Masken unter freiem Himmel vorzuschreiben. Meine Damen und Herren, das ist völlig aberwitzig; das kann man nicht anders sagen.

(Beifall bei der AfD)

Wir fordern in unserem Antrag Maßnahmen wie Schnelltests für Besucher in Alteneinrichtungen, Unterstützung gefährdeter Personen, Einführung eines bundesweiten Ampelsystems, kein Zurückstellen von lebenswichtigen Operationen, um Bettenkapazitäten vorhalten zu können.

Die von Covid-19 ausgehende Gesundheitsgefahr ist offenkundig nicht größer als die von anderen Virenerkrankungen. Die weitere deutschland- und weltweite Ausbreitung des Virus ist nicht zu verhindern. Die Wirkung des Lockdowns mit den dadurch verursachten Schäden bezüglich Rechtsstaatlichkeit, Gesundheitsversorgung und Wirtschaftsleben steht dazu in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Angst ist ein schlechter Ratgeber, so zum Beispiel Professor Streeck zu den schockierenden Bildern, die die Medien uns anfänglich zeigten. Das Virus ist gefährlich für wenige, so wie andere Viruserkrankungen auch. Auch widerspricht Streeck zum Beispiel der Annahme deutlich, es gebe einen fortlaufenden exponentiellen Anstieg bei den Infektionszahlen; dies sei eine wissenschaftlich nicht haltbare Behauptung, die allerdings oft wiederholt wird.

Wir, meine Damen und Herren, durchlaufen keine schwere Krise durch das neue Virus, –

Herr Kollege.

– sondern durch die unverhältnismäßigen politischen Maßnahmen dagegen.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat wieder einer keine Maske getragen! – Weitere Zurufe)

Herr Kollege Spangenberg, bitte denken Sie daran, auch auf dem Weg vom Pult zurück zum Platz die Mund-Nase-Bedeckung zu benutzen. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Bärbel Bas, SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7481963
Wahlperiode 19
Sitzung 190
Tagesordnungspunkt Corona-Maßnahmen
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