06.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 190 / Tagesordnungspunkt 35

Carsten MüllerCDU/CSU - Corona-Überbrückungshilfen

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin ist offensichtlich einem großen Irrtum unterlegen: Eine Pandemie ist nicht planbar. – Und deswegen ist das, was im Moment passiert, ziemlich genau richtig, nämlich abgestuft und angemessen zu reagieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das hat die Bundesregierung gemacht: Sie hat schnell und unkompliziert Hilfen zur Verfügung gestellt. 75 Prozent des Vorjahresumsatzes im November werden denjenigen erstattet, die vom jetzigen Lockdown betroffen sind. Das ist eine ganz einfach ausrechenbare, schnell zu leistende Hilfe, und sie ist angemessen. Sie kommt auch unmittelbar bei den betroffenen Unternehmen an, im Übrigen nicht nur bei den unmittelbar betroffenen – das war uns sehr wichtig, das haben wir hier mehrfach zum Gegenstand der Debatten gemacht –, sondern auch bei den mittelbar betroffenen, die ihren Umsatz zu 80 Prozent in den vom Lockdown betroffenen Branchen machen.

Wichtig ist, dass den Soloselbstständigen geholfen wird. Das haben wir heute hier und ebenso in den letzten Tagen mehrfach erörtert. Ich finde es richtig, dass insbesondere bei den Soloselbstständigen die Inanspruchnahme der Hilfe entweder durch Abstellen auf den Vorjahres-November oder auf einen vorjahresmonatlichen Mittelwert geschehen kann. Damit ist Kreativen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern, geholfen. Meine Damen und Herren, auch an solche Unternehmen, die im November 2019 noch nicht existierten, ist gedacht worden. Darauf wird entsprechend Bezug genommen.

Ein Thema ist angesprochen worden: KfW-Schnellkredite. Dort ist erheblich nachgebessert worden. Diese Schnellkredite stehen mittlerweile auch für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Höchstkreditsumme sind 300 000 Euro, und der Bund – das ist für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung über die Geschäftsbanken besonders wichtig – übernimmt das vollständige Haftungsrisiko.

Dass die Maßnahmen auf den Punkt treffen, stellt nicht nur die Unionsfraktion fest; das stellt im Übrigen auch der DEHOGA fest. Er wurde heute hier in einigen Beiträgen zitiert, und er bezeichnet diese schnelle Hilfe zutreffend als gerecht und konsequent, er begrüßt und unterstützt sie.

Trotzdem darf eines nicht vergessen werden – ich habe dazu schon vor einer Woche etwas ausgeführt –: Die Veranstaltungswirtschaft, die Schaustellerinnen und Schausteller, sind besonders von dem Lockdown betroffen. Diese Branche befindet sich nicht im zweiten Lockdown, sondern tatsächlich noch im ersten. Sie hatte in den Frühjahrs- und Sommermonaten keine Möglichkeit, sich von der Schließung, vom Lockdown Ende des ersten Quartals, Anfang des zweiten Quartals dieses Jahres zu erholen.

Gerade bei den Schaustellerinnen und Schaustellern ist die Lage außergewöhnlich unberechenbar. Sie können ihre Tätigkeit im November nicht aufnehmen. Die Weihnachtsmärkte – für viele eine Haupteinnahmequelle im gesamten Jahr – starten normalerweise im November. Es ist eben so: Keiner weiß, wie sich die Pandemie bis dahin entwickelt haben wird. Und: Ein Weihnachtsmarktgeschäft lässt sich nicht in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember anfahren und eröffnen. Deswegen wünsche ich mir, dass wir dieser hart getroffenen Gruppe weitere Hilfen zukommen lassen und ihnen entsprechende Hilfen auch für den Dezember zusagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Überbrückungshilfe, die wir jetzt ausloben, bedarf insbesondere für die angesprochene Veranstaltungswirtschaft Nachbesserung in nach meinem Dafürhalten fünf wesentlichen Punkten. Ich will diese kurz aufzählen.

Erstens sind die Deckelung der monatlichen Fixkosten und die Fördergelder und zweitens die Kriterien, auf die sie angewendet werden müssen, zu nennen. Ich glaube schon, dass wir den Unternehmen, die in den Referenzmonaten ab März dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch von 75, 80 Prozent haben, ganz besonders helfen müssen. Das geht meines Erachtens, wenn wir den beihilferechtlichen Rahmen sorgfältig sondieren.

Drittens. Im Übrigen müssen wir unabhängig von einer Mitarbeiteranzahlbegrenzung auf maximal 249 helfen. Ich hatte Ihnen in der vergangenen Woche dargestellt, dass wir gerade in der Veranstaltungsbranche viele international arbeitende Champions in unserem Land haben, die unglaublich beschäftigungsintensiv sind. Da sterben viele, wenn wir die Grenze von 249 nicht anheben. Wir sollten bei der Umsatzgröße bzw. einer Bilanzsumme von 150 Millionen Euro im Jahr ansetzen.

Viertens. Bei den zugrundegelegten Fixkosten müssen unbedingt sogenannte Vorhaltekosten mit berücksichtigt werden. Nur so bekommen es die kerngesund aufgestellten Unternehmen hin, über diese Krise hinwegzukommen.

Fünftens. Das Brückengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer ist angesprochen worden. Es ist besonders vonnöten, weil die Veranstaltungsbranche besonders heterogen aufgestellt ist. Wir finden hier alles von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern bis hin zu einem Unternehmen mit über 1 000 Beschäftigten. Wir brauchen eine schnelle Umsetzung – ich will das ausdrücklich sagen –, und zwar noch in diesem Monat; ich habe die Nöte beschrieben.

Ich habe Zuversicht, dass die Bundesregierung diese Anregungen aufnimmt, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Yüksel das Wort.

(Beifall bei der SPD)

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Electoral Period 19
Session 190
Agenda Item Corona-Überbrückungshilfen
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