Fabian JacobiAfD - Sanierungs- und Insolvenzrecht
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, dessen Entwurf die Bundesregierung hier zur ersten Beratung vorlegt, soll einerseits der große Wurf sein, der uns ein ganz neues Universum der vorinsolvenzlichen Sanierung von Unternehmen eröffnet. Andererseits soll mit diesem Gesetz mal wieder alles ganz schnell gehen. In der nächsten Woche werden wir immerhin noch eine Sachverständigenanhörung durchführen können. Für deren Auswertung wird dann allerdings kaum Zeit sein; denn das Gesetz soll unbedingt noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten. Nun denn.
Was bringt der Entwurf? Im Wesentlichen ein gänzlich neu zu schaffendes Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz: StaRUG, daneben aber auch Änderungen zahlreicher anderer Gesetze, nicht zuletzt der Insolvenzordnung. In der Kürze des hier vorgegebenen Rahmens muss ich mich auf drei kurze Anmerkungen beschränken: eine grundsätzliche, eine zum StaRUG und eine zur Insolvenzordnung.
Zum Grundsätzlichen. Leider muss ich auch dieses Mal wieder auf mein Karthago zu sprechen kommen, welches in Brüssel liegt. Auch dieser Gesetzentwurf enthält wie so viele den Vermerk „TINA“: „There is no alternative“, oder zu Deutsch: „Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie gibt es keine Alternative“.
Auch das materielle Insolvenzrecht, welches bislang unserer eigenen Gesetzgebung unterlag, hat die EU inzwischen an sich gezogen – bislang nur in Form einer Richtlinie, welche uns großzügigerweise einige Gestaltungsspielräume noch belässt. Aber das Zunehmen der Regelungsdichte der EU und damit das weitere Schrumpfen unserer selbstbestimmten Gesetzgebung ist vorhersehbar.
Wenn also kürzlich der Bundesinnenminister kundtat, die von einem Abgeordneten der AfD hier im Bundestag geäußerte Kritik am Herrn Bundespräsidenten sei „staatszersetzend“, dann handelt es sich dabei wohl um einen Fall von Projektion.
(Beifall bei der AfD)
Denn den Staat zersetzen, das tun nicht wir von der AfD, sehr wohl aber die Mehrheitsfraktionen in diesem Haus, indem sie noch jedem Ausgreifen der EU in die Gesetzgebungszuständigkeiten des Deutschen Bundestages freudig applaudieren und damit der Verwandlung der deutschen Republik in eine Art Potemkin’schen Parlamentarismus Vorschub leisten.
(Beifall bei der AfD – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist politische Insolvenz, die Sie hier vorführen! – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Es wäre doch besser gewesen, hier nicht zu reden!)
So viel zum Grundsätzlichen.
Was soll nun das StaRUG bewirken? Es soll einen Rahmen liefern für den Versuch, die Insolvenz eines Unternehmens erst gar nicht eintreten zu lassen, indem es bereits in deren Vorfeld eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten des Unternehmens ermöglicht. Die Zielrichtung ist also sicherlich eine sinnvolle. Dabei ist Restrukturierung in aller Regel eine Umschreibung dafür, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Wo dem alle Betroffenen nach Abwägung ihrer Interessen zustimmen, ist das kein Problem. Das ist aber nicht immer der Fall, und deshalb soll auch die nur mehrheitliche Annahme eines entsprechenden Plans durch die Gläubiger möglich sein.
Es wird also in die Rechte eines einzelnen Gläubigers, im Zweifel auch gegen dessen Willen, eingegriffen. Das mag in bestimmten Fällen zu rechtfertigen sein. Es erfordert aber zumindest, dass der einzelne Betroffene seine Rechte in diesem Verfahren auch sinnvoll wahrnehmen kann.
Schaut man sich beispielsweise die Annahmefrist in § 21 des StaRUG-Entwurfes an, die im Mindestmaß nur 14 Tage betragen soll, kann man daran durchaus Zweifel haben. In diesem wie in weiteren Punkten wird die Anhörung hoffentlich noch weitere Erkenntnisse bringen.
(Beifall bei der AfD)
Zur Insolvenzordnung. Der vorliegende Gesetzentwurf soll zwar nicht, wie nach Äußerungen aus der CDU/CSU-Fraktion zu besorgen war, den Insolvenzgrund der Überschuldung ganz abschaffen, aber doch ihn ein weiteres Mal aufweichen. Das lehnen wir ab. Die Vermeidung einer Unternehmensinsolvenz ist – wo möglich – sicher wünschenswert. Nicht sinnvoll ist es dagegen, diese nur möglichst lange hinauszuschieben. Durch eine weitere Schwächung des Insolvenzgrundes der Überschuldung wird sich die Zahl der Zombieunternehmen – die am Ende, wenn die Insolvenz dann schließlich doch eintritt, nur umso größere Schäden anrichten – nur noch erhöhen. Hier sollten wir also nicht die bisherige Fehlentwicklung fortsetzen, sondern stattdessen gegensteuern.
Vielen Dank und bis nächste Woche.
(Beifall bei der AfD)
Danke schön. – Letzter Redner in der Debatte: Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7484287 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Sanierungs- und Insolvenzrecht |