19.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 192 / Tagesordnungspunkt 15

Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Digitale Rentenübersicht, Sozialversicherungswahlen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 29. Oktober, also vor drei Wochen, hatten wir hier im Plenum die erste Lesung dieses Gesetzespaketes, am 4. November die Beratung im Ausschuss, am Montag dieser Woche die Anhörung, und heute beschließen wir schon in zweiter und dritter Lesung. Das nenne ich mal Tempo.

Aber warum muss dieses Gesetz so dringend durch das Parlament gejagt werden? Sollte hier nicht Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen, vor allem, da es sich ja hier um drei unterschiedliche Gesetze zu drei unterschiedlichen Themen handelt? Dieses Tempo ist für mich unverständlich, ganz besonders, da sich bei der Anhörung am Montag herausgestellt hat, dass in allen drei Teilen dieses Gesetzes Änderungsbedarf besteht. Das sehen wir jetzt auch am Änderungsantrag der Koalition, der am Dienstag verteilt wurde und der ein Sammelsurium an Änderungen enthält, teilweise sogar Omnibusse, die mit dem ursprünglichen Gesetz eher weniger zu tun haben.

Als AfD-Fraktion hatten wir schon in erster Lesung Bedenken bei einigen Themen geäußert. Diese Bedenken hörten wir auch von den zur Anhörung geladenen Experten. Ich möchte hier kurz auf alle drei Teile dieses Gesetzespaketes eingehen:

Erstens: Digitale Rentenübersicht. Wir sind uns doch alle einig: Die Bürger müssen über die eigene Altersvorsorge besser aufgeklärt werden, und dazu gehört auch, die Versorgungsansprüche jeder Säule der Altersvorsorge transparent darzustellen. Das leistet dieses Gesetz leider nicht; denn es werden eben nicht alle Versorgungseinrichtungen aufgenommen. Berufsständische Versorgungswerke oder Pensionszusagen von Arbeitgebern fehlen hier. Damit wird der ursprüngliche Zweck einer umfassenden Auskunft eben nicht erfüllt.

(Beifall bei der AfD)

Auch die Möglichkeit einer zentralen Speicherung sollte überdacht werden. Das ist nicht nötig und würde das System unnötig aufblähen.

Zweitens: die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. Das ist ein zu begrüßendes Vorhaben, aber auch hier ist eben nicht alles gut. Ich hatte in meiner Rede zur ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass wir uns als AfD entschieden gegen die vorgesehene Geschlechterquote aussprechen. Die Zulässigkeit von Geschlechterquoten bei Wahlen ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch, da sie dem Grundsatz der Freiheit der Wahl widerspricht. Das sehen nicht nur wir kritisch; auch in den Stellungnahmen von Experten wurde von dieser Vorgabe abgeraten. Hier wurde nicht nur auf die jüngsten Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg zum Paritätsgesetz verwiesen, sondern auch auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz von Juni 2014. Es ist für uns absolut unverständlich, dass das BMAS an diesem ideologischen Vorhaben festhält und damit die Ergebnisse der kommenden Sozialwahlen angreifbar macht.

(Beifall bei der AfD)

Drittens: die Regelungen zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Hier wieder dasselbe: Das BMAS möchte Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehaleistungen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleisten. Das Ziel ist ja gut, nur an der Qualität der Umsetzung mangelt es wieder. Das Problem hierbei ist die führende Rolle der DRV Bund: Die DRV Bund soll bilaterale Vereinbarungen treffen. Die DRV Bund soll ein Vergütungssystem schaffen. Es gilt das Qualitätssicherungsverfahren der DRV Bund. Es ist keinerlei Beteiligung von Leistungserbringern vorgesehen.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das ist doch Unsinn! Haben Sie den Änderungsantrag nicht gelesen?)

Alle relevanten Festlegungen in Sachen Zulassung, Belegungsauswahl, Qualitätssicherung und Vergütung werden einseitig von der DRV Bund getroffen. Hier muss auf jeden Fall nachgebessert werden. Experten in der Anhörung haben dazu ja sehr gute Vorschläge gemacht,

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Sie haben den Änderungsantrag nicht gelesen! Das ist Arbeitsverweigerung!)

beispielsweise die Beteiligung von Leistungserbringern oder die Einrichtung von Schiedsstellen.

Zusammenfassend muss ich sagen: eigentlich drei begrüßenswerte Gesetzesvorhaben, eigentlich auch ganz gute Ansätze, aber leider jeweils auf den letzten Metern verrannt

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Sie haben sich verrannt!)

und damit für uns als AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Wir werden uns hier enthalten.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Ulrike Schielke-Ziesing. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Max Straubinger.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gibt wirklich unfassbar viele Zwischengespräche. Wir sind mitten in einer Debatte, und ich würde Sie bitten, Gespräche woanders und nicht hier im Plenum zu führen.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

So, jetzt ist Herr Straubinger dran.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7484809
Wahlperiode 19
Sitzung 192
Tagesordnungspunkt Digitale Rentenübersicht, Sozialversicherungswahlen
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