19.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 192 / Tagesordnungspunkt 18

Ulrike BahrSPD - Ganztagesbetreuungsfinanzierung für Kinder

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Sehr geehrter Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir wissen schon lange, dass wir für Kinder im Grundschulalter und ihre Familien verlässliche Angebote zur Bildung und Betreuung brauchen; aber die letzten neun Coronamonate haben noch einmal besonders deutlich gemacht, wie wichtig für Kinder und für Eltern eine gute und verlässliche Betreuungsinfrastruktur ist –

(Beifall bei der SPD)

wichtig für die Förderung der Kinder, wichtig für die Familien, wichtig auch für die Wirtschaft und das Arbeitsleben. Nur so kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktionieren. Und nur so können wir auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung weitergehen.

Homeschooling und Fernunterricht haben die Gräben vertieft: Da sind Kinder, die zu Hause gefördert werden und auf Hilfe und Infrastruktur zurückgreifen können, und da sind Kinder, die sich ein Stück weit selbst überlassen bleiben und zum Teil von der Schule gar nicht mehr erreicht werden konnten. Umgekehrt wissen wir aus zahlreichen Studien, dass guter, qualitativ hochwertiger Ganztag mit einem vielfältigen Angebot an Bildung und Betreuung die Kinder stärkt und Nachteile der sozialen Herkunft ein Stück weit ausgleichen kann.

Darum bin ich froh, dass wir mit dem heute zu beschließenden Ganztagsfinanzierungsgesetz den ersten Schritt hin zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gehen. Das Sondervermögen, das wir heute errichten, wird noch einmal kräftig mit Mitteln aus dem Nachtragshaushalt aufgestockt. Insgesamt stehen den Kommunen, wie erwähnt, jetzt 3,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung.

Umso wichtiger ist es, dass es jetzt zügig weitergehen kann. Bund und Länder haben sich schon in groben Zügen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs verständigt. Die ursprünglich geplanten Investitionsmittel von 2 Milliarden Euro sind noch einmal um 75 Prozent erhöht worden. Auch hat unser Finanzminister Olaf Scholz bereits signalisiert, dass der Bund sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Und es gibt ausreichend Zeit: Der Rechtsanspruch soll erst 2025 in Kraft treten.

Unter diesen Voraussetzungen gilt es, die Zeit jetzt auch gut zu nutzen. Und es wäre den Familien nicht zu vermitteln, wenn durch die schwarz-grüne Blockadehaltung in Baden-Württemberg die Verwaltungsvereinbarung zu den Beschleunigungsmitteln und der Gesetzentwurf zum Rechtsanspruch weiter verzögert würden. Ich hoffe sehr, dass die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin in der Konferenz am 2. Dezember endlich die nötige Verständigung erzielen und sich über die Eckpunkte einigen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])

Denn das Geld aus dem Sondervermögen muss sicher eingeplant werden, für vorbereitende Planungen, für Baumaßnahmen oder für die bessere Ausstattung bestehender Einrichtungen in der Ganztagsbetreuung.

Stiftungen, Schulen und Jugendhilfe haben zudem die Zeit genutzt und gute Konzepte für einen an Beteiligung und einem umfassenden Bildungsverständnis ausgerichteten Ganztag entwickelt. Es wird Zeit, dass diese Konzepte mit Leben gefüllt werden und wir den Rechtsanspruch endlich verankern können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der CDU/CSU die Kollegin Dr. Dietlind Tiemann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7485208
Wahlperiode 19
Sitzung 192
Tagesordnungspunkt Ganztagesbetreuungsfinanzierung für Kinder
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