Dietlind TiemannCDU/CSU - Ganztagesbetreuungsfinanzierung für Kinder
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Abstimmung im Anschluss an die Debatte markiert einen dritten Höhepunkt beim Thema „Familie und Betreuung von Kindern“ in den letzten Jahren. Kurz zusammengefasst: 1996 führte die Union den Rechtsanspruch auf Kitabetreuung ab dem vierten Lebensjahr ein. 2013 folgte der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige. Und mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz wird in diesem Jahr nun die Brücke von der Kita- und Vorschulzeit zur Betreuung im Grundschulalter geschlagen. Welche Chancen dieser Rechtsanspruch bietet, hat mein Kollege Maik Beermann schon ausführlich erläutert.
Ich will kurz aus meiner Sicht auf die bildungspolitische Dimension des Vorhabens eingehen. Dass Bildung in der frühen Kindheit eine zentrale Bedeutung hat, zeigen die Ergebnisse der Bildungsforschung eindeutig. Förderung ist deshalb grundlegend für den weiteren Bildungserfolg. Sie entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen, wie uns allen bekannt ist. Dass sich diese Erkenntnisse nun auf drei Rechtsansprüche erstrecken und den Weg in neue Beschlüsse der KMK gefunden haben, ist schon ein toller Erfolg und das Ergebnis langer und harter Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Für die Union ist klar: Bildung und Erziehung waren und bleiben zuerst die Aufgaben der Eltern. Dieser Grundgedanke kommt auch in der Errichtung des Sondervermögens zum Ausdruck. Wir wollen nicht nur eine Form des Ganztags fördern, sondern uns selbstverständlich am Bedarf der Eltern und ganz besonders der Kinder orientieren und alle drei Formen – Hort, geschlossener und offener Ganztag – gleichberechtigt nebeneinanderstellen; wir wollen nichts davon verordnen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz bei den Eltern und stellen sicher, dass die gebotenen Chancen kein Kindertraum bleiben, sondern zur Realität werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Gleiches gilt für die Beschleunigungs- und Bonusmittel aus dem Änderungsantrag. Wir belohnen die Länder, welche frühzeitig in Sanierung und Ausbau der Kinderbetreuung investieren. Die dafür bereitgestellten 1,5 Milliarden Euro unterstreichen genau diese Haltung. Je früher die Länder mit den Investitionen beginnen, desto eher wird aus dem Rechtsanspruch ein echter Mehrwert für alle.
Beide Entscheidungen sind eine gute Grundlage für die kommenden Beratungen, wenn es dann um die Inhalte geht. Hier wollen wir selbstverständlich das Thema Qualität fortschreiben. Ein qualitativ ansprechendes, flächendeckendes Betreuungsangebot von der Kita bis zum Ende der Grundschule ist mehr als eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf; es ist mehr als nur Spiel und Spaß mit den Klassenkameraden. Es ist die Möglichkeit, eigene Talente zu entdecken, eigene Neigungen zu entwickeln, ein Instrument zu erlernen, Sport zu treiben, künstlerische Tätigkeiten auszuüben, aber auch einfach mal in Aufgaben reinzuschnuppern, die künftig vielleicht im Ehrenamt, zum Beispiel bei freiwilligen Feuerwehren, ausgeübt werden. Kurzum: Es ist für manche die Perspektive, welche sein oder ihr Zuhause ihm oder ihr nicht unbedingt ermöglicht hat, die aber damit ermöglicht wird.
Diesem Ziel sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Deshalb bitte ich natürlich um große Zustimmung.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Marcus Weinberg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7485209 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 192 |
Tagesordnungspunkt | Ganztagesbetreuungsfinanzierung für Kinder |