Peter BoehringerAfD - Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel des heute vorliegenden Gesetzentwurfes ist neben zwei technischen Anpassungen die Fortführung flüchtlingsbezogener Zahlungen an die Bundesländer: 500 Millionen Euro pro Jahr für neu ankommende oder für bereits abgelehnte Asylbewerber. Nach fünf Jahren solcher Zahlungen könnte man fast schon von einem Routinevorgang sprechen, und genau das hat mein Vorredner auch mehr oder weniger getan. Doch das sollte keine Routine sein, wenn nach so langer Zeit Asylbewerber noch immer ungesteuert nach Deutschland kommen.
Dabei umfasst der vorliegende Gesetzentwurf nur einen ganz kleinen Teil dieser Kosten. Über den ganzen Bundeshaushalt hinweg reden wir von jährlich über 6 Milliarden Euro, mit denen der Bund die Migrationskosten kompensiert, etwa über die eben beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie über viele andere Integrations- und Sozialprogramme. Das sollte man nicht vergessen, wenn man heute nur über diesen kleinen technischen Teil spricht. Alle diese Milliarden sind zu einem guten Teil Migrationsfolgekosten, auch wenn die Bundesregierung trotz vieler Nachfragen eine genaue Quantifizierung dieser Maßnahmen ganz konsequent verhindert.
Warum wohl ist der Bund seit 2016 so großzügig bei der Kompensation für die Länder? Die Antwort ist einfach: Wie auch an vielen anderen Stellen erkauft sich die Regierung in Sachen Integration das Wohlwollen der Landesfinanzminister und indirekt auch der kommunalen Kämmerer, die über die Landeszuweisungen ebenfalls stark entlastet werden.
Die Versorgung der Flüchtlinge ist für die Länder und die Kommunen sehr teuer. Die Migrationspolitik wäre alleine schon wegen der Kosten bei Lokalpolitikern schon lange nicht mehr mehrheitsfähig. Der Bund beseitigt darum per Geldzuweisung den Widerstand der Länder und Gemeinden gegen eine Migrationspolitik, die ohne Kompensations- und Schweigegeld in bürgernahen Kommunen schon lange nicht mehr durchsetzbar wäre.
(Beifall bei der AfD)
Die Zustimmung wird dabei inzwischen nicht mehr nur mit Steuergeld, sondern seit 2020 auch mit Neuverschuldungsgeld erkauft. Die Perspektive der Länder und Kommunen ist dabei durchaus verständlich: Das mit den Flüchtlingen war 2015 die Idee von Frau Merkel, also soll der Bund gefälligst dafür zahlen.
Wie lässt sich dieses Dilemma lösen? Richtig wäre einfach ein grundlegender Politikwechsel:
Erstens. Wer nicht asylberechtigt ist, der kommt nicht ins Land. Man denke etwa an rechtlich durchaus zulässige Asylprüfungsverfahren in Afrika. Wieso ist man nicht längst dazu übergegangen? Wenn man Asylanträge in den Herkunftsländern stellen könnte, würde man die ganze Schlepperindustrie schlagartig trockenlegen; es gäbe dann auch keine Ertrinkenden mehr im Mittelmeer.
(Beifall bei der AfD)
Zweitens. Wer nicht bleibeberechtigt ist, der muss leider gehen. In den Niederlanden prüft man Asylanträge in unter acht Monaten. Bei uns dauert das doppelt so lange, und selbst nach Ablehnung der Anträge werden sehr oft keine Abschiebungen durchgeführt. All das wäre extrem effektiv, auch bezüglich der Kosten – von sonstigen Schäden durch geduldete Gefährder, Islamisten und Kriminelle ganz zu schweigen. Ist das Populismus? Nein, es ist reine Empirie und Mathematik.
Richtig wäre zudem, Fluchtursachen abzustellen. Die größte aller Fluchtursachen nach Deutschland, das sind neben der Bevölkerungsexplosion in Afrika und Arabien genau die Sozialleistungen, die hierzulande für Migranten bereitgehalten werden. Doch diese Ursache wird mit dem Gesetz heute überhaupt nicht angegangen, und deshalb lehnt die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. Es gibt kein richtiges Verhalten im falschen System. Gehen Sie endlich die Ursache an, anstatt sich immer wieder mit Geld aus dem Problem herauszukaufen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Boehringer. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. André Berghegger, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7485225 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 192 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes |