Dirk HeidenblutSPD - MTA-Reform-Gesetz, Heilpraktiker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Sie schließen eine qualifizierte, gute Ausbildung ab, setzen das ein, was Sie in dieser qualifizierten, guten Ausbildung gelernt haben – Sie retten Leben, Sie verbessern den Gesundheitszustand von Menschen – und sehen sich dann mit dem Strafrecht konfrontiert. Das ist ein absolut unhaltbarer Zustand.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])
Ich glaube, wir alle würden sagen: Das kann es doch nicht geben! – Doch, das kann es geben, nämlich bei den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, weil das Gesetz, das die Notfallsanitäterinnen- und ‑sanitäterausbildung regelt – es ist im Übrigen ein gutes Gesetz, weil wir damit endlich ein Berufsbild geschaffen haben –, an vielen Stellen und besonders an dieser Stelle ziemlich schlecht gemacht ist und dringend verändert werden muss. Wobei: Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob eine Novellierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf richtig angesiedelt ist oder lieber in einem anderen Gesetz erfolgen sollte; denn wir reden über den Heilkundevorbehalt. Wo auch immer: Es muss geregelt werden; da sind wir uns, glaube ich, einig. Auch meine Kollegin Zeulner hat das ja vorhin sehr deutlich gesagt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])
Im Hinblick auf Ihre Bemerkung von der Serviceopposition, lieber Kollege Schinnenburg, frage ich nur: Wissen Sie, wer das Gesetz zu verantworten hat? Ein FDP-Gesundheitsminister! Für diesen Service werden Ihnen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ewig dankbar sein; das kann ich Ihnen sagen.
(Beifall bei der SPD)
Insofern ist es besser, dass wir sozusagen auf den Service, der da geliefert wird, verzichten.
Wir müssen ganz dringend eine Veränderung bewirken. Ich bin den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Bayern außerordentlich dankbar, dass sie einen aus meiner Sicht – ich glaube, diese Sicht teile ich mit dem ein oder anderen – gar nicht so schlechten Vorschlag schon vorgelegt haben. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man den abschreiben können, um ehrlich zu sein.
Das Ministerium hat jetzt erkannt – das ist immerhin vernünftig –, dass es ein Problem gibt, und uns jetzt einen Vorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag wird allerdings von den Fachverbänden, von Verbänden wie der Johanniter-Unfall-Hilfe, die Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter einsetzen, aber auch vom Bundesrat deutlich kritisiert. Wenn uns das Ziel eint, Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen, und zwar nicht nur in deren Interesse, sondern auch im Interesse der Menschen, deren Leben und deren Gesundheit von ihnen abhängig ist und die eine entsprechende Behandlung erwarten, dann müssen wir uns das noch einmal sehr gründlich anschauen, und dann müssen wir meines Erachtens sehr darauf hören, was uns die Fachleute an dieser Stelle sagen, und über die Formulierung noch einmal sehr genau nachdenken.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für mich kann nur eine Formulierung greifen, die Rechtssicherheit schafft. Das sind wir den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern schuldig. Auch sie helfen uns durch diese Krise, durch diese Pandemie; sie sind eine wirksame Stütze. Sie brauchen nicht nur Applaus; sie brauchen nicht nur eine vernünftige Vergütung. Sie brauchen in diesem Fall vor allen Dingen Rechtssicherheit. Dafür werden wir kämpfen.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vielen Dank, Dirk Heidenblut. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7486193 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | MTA-Reform-Gesetz, Heilpraktiker |