26.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 12

Jens MaierAfD - Kündigungsschutz für Mietende

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von Winston Churchill soll das Zitat stammen: Wer mit 18 kein Kommunist war, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch Kommunist ist, hat keinen Verstand.

(Ulli Nissen [SPD]: Das sagt einer von der AfD!)

Genau in diese Kiste kann man das packen, was die Linken hier wieder zum soundso vielten Male zum Thema Mieterschutz in die Plenardebatte eingeführt haben, wobei darauf hinzuweisen wäre, dass beide Anträge der Linken vom Mai 2019 stammen und damit als überholt angesehen werden müssen, weil sie die aktuelle Problemlage gar nicht erfassen. Corona war im Mai 2019 noch kein Thema.

Nach den Vorstellungen der Linken soll eine Kündigung eines Wohnraummietvertrages bei über 70-jährigen Mietern wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen sein. Da wird jeder sagen: Ältere Menschen aus der Wohnung zu setzen, das ist aber gemein; das gehört sich nicht. – Ich glaube, es dürfte hier niemanden mit gutem Gewissen geben, der ältere Menschen auf die Straße setzen will. Hier spricht das Herz: Das wollen wir nicht. – Nun kommt aber der Verstand, der sagt: So etwas generell gesetzlich zu regeln, das ist aber sehr unklug. – Warum? Ganz einfach: Wer wird denn an einen 65-Jährigen noch eine Wohnung vermieten, wenn man befürchten muss, dass man den Mieter bei Erreichen des 70. Lebensjahres nicht mehr loswird, vor allem dann, wenn zu erwarten ist, dass man die Wohnung für sich selber benötigt? Bei einer Lebenserwartung von mittlerweile deutlich über 80 Jahren kann das eine lange Wartezeit nach sich ziehen.

Es wird bei bestehenden Mietverhältnissen dann auch das Bestreben gefördert, Mieter vor Erreichen des 70. Lebensjahres aus der Wohnung zu setzen, um gar nicht in diese Problematik hineinzukommen. Hier zeigt sich wieder, was dabei herauskommt, wenn man so wie die Linken denkt und allein von der Gesinnungsethik ausgeht, die zwar den guten Willen oder moralische Kategorien in den Vordergrund stellt, die Folgen aber gar nicht bedenkt und ausblendet.

Wir als AfD gehen nicht von der Gesinnungsethik, sondern von der Verantwortungsethik aus.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Verantwortungsethik und AfD geht nicht zusammen!)

Wir fragen nicht danach, was gut und was böse ist, wir fragen danach, was richtig und was falsch ist, und vor allem fragen wir danach, was dabei herauskommt. Da kann man bezogen auf diesen generellen Kündigungsschutz für über 70-jährige Mieter nur sagen: Es kommt dabei das Gegenteil von dem heraus, was man will, nämlich älteren Mietern die Wohnung zu erhalten. Darum kann man auch diesen Antrag der Linken einfach nur in die Tonne treten.

(Beifall bei der AfD)

Eine gesetzliche Regelung ist im Übrigen gar nicht notwendig, weil die Rechtsprechung Grundsätze entwickelt hat, die eine Kündigung des Mietvertrages bei älteren Menschen erschweren. So hat das Landgericht Berlin in einem Berufungsurteil vom März 2019 festgestellt:

Der kündigungsbedingte Verlust der gemieteten Wohnung stellt für Mieter hohen Alters grundsätzlich eine Härte i. S. d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, die – im Regelfall – die Fortsetzung des Mietverhältnisses … gebietet.

Im Regelfall! Damit ist an diesem Beispiel auch widerlegt, was in dem anderen Antrag der Linken suggeriert wird, nämlich dass eine generelle Überarbeitung des Kündigungsschutzes geboten sei, weil die Rechtsprechung sich als zu vermieterfreundlich entwickelt habe.

Wir brauchen keine generelle Überarbeitung des Kündigungsschutzes. Die bestehenden Regelungen reichen aus und werden von der Rechtsprechung auch sachgerecht angewendet.

(Beifall bei der AfD)

Das Einzige, was neu geregelt werden sollte – die AfD hat dazu selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt –, ist, dass auch bei ordentlichen Kündigungen die Möglichkeit einer Schonfristzahlung im Gesetz eingeführt werden soll, um Widersprüche in den Rechtsfolgen zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung auszuräumen; das war ja hier beim letzten Mal das Thema.

Bei dem Antrag der Grünen wird im Ausschuss zu prüfen sein, ob der Schutz der Mieter und Verbraucher während der staatlich verordneten Coronamaßnahmen in dem behaupteten Umfange benötigt wird. Die Erfahrungen im Sommer dieses Jahres deuten darauf hin, dass befristete Moratoriumslösungen eher nicht benötigt werden. So haben die Mieter nur in ganz wenigen Ausnahmefällen den Kündigungsschutz nach dem Coronarecht in Anspruch genommen. Daran kann sich jetzt nach dem zweiten Lockdown aber etwas geändert haben. Wir werden sehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Kollege Dr. Johannes Fechner.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486460
Wahlperiode 19
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Kündigungsschutz für Mietende
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