Sabine DittmarSPD - Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme wieder zurück zu dem Gesetz, das wir heute verabschieden. Damit verbessern wir in vielen Bereichen die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen, und wir sorgen für finanzielle Stabilität in diesen unsteten Krisenzeiten.
Um Schwangere besser betreuen zu können und um gleichzeitig die in der stationären Geburtshilfe tätigen Hebammen zu entlasten, legen wir ein dreijähriges Hebammenstellen-Förderprogramm auf. Vom nächsten Jahr an erhalten die Krankenhäuser jährlich bis zu 65 Millionen Euro, um zusätzlich sowohl Hebammen als auch hebammenunterstützendes Fachpersonal einstellen zu können.
(Beifall bei der SPD)
Damit verbessern wir die Personalausstattung in den Kreißsälen, und wir ermöglichen es den Hebammen, sich wieder auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren: die Begleitung der Gebärenden.
Um mehr Zuwendung und bessere Versorgung geht es auch bei den Regelungen für die vollstationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem Gesetz werden 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen und von der Pflegeversicherung vollständig finanziert, ohne – das ist wichtig – die Pflegebedürftigen finanziell weiter zu belasten.
(Beifall bei der SPD)
Besonders freue ich mich, dass wir bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum ebenfalls mit zusätzlichen Finanzmitteln stützen. Künftig werden Zuschläge von 400 000 bis 800 000 Euro pro Jahr gezahlt. Damit sorgen wir dafür, dass an diesen Krankenhäusern Fachabteilungen, die für die Basisversorgung relevant sind, erhalten bleiben.
Bereits ab dem nächsten Jahr werden auch Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin eine Förderung erhalten. Das war uns von der SPD besonders wichtig.
(Beifall bei der SPD)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Debatte über das Gesetz wurde jedoch weniger von den vielfältigen Verbesserungen in der Versorgung bestimmt, sondern vielmehr von den Finanzierungsaspekten dominiert. Fakt ist: Wir befinden uns in der schwierigsten Krise seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Wir werden deshalb alle verfügbaren Mittel einsetzen müssen, um diese Krise gemeinsam zu bewältigen.
Um die Stabilität der Kassenfinanzen zu gewährleisten, verteilen wir die Lasten auf mehrere Schultern. Dazu leisten der Bund, die Beitragszahler und die Krankenkassen jeweils ihren Beitrag. Das ist notwendig, das ist gerecht, und das ist verkraftbar.
Leider hat bei einigen die Empörung über die eigene Betroffenheit den Blick auf das Gemeinwohl und die Sachlichkeit der Argumentation getrübt. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht mit den finanziellen Lasten der Pandemie alleingelassen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung selbst schätzt die pandemiebedingten Mehrausgaben auf 3,4 Milliarden Euro. Deshalb sollte der um 5 Milliarden Euro erhöhte Bundeszuschuss mehr als ausreichend sein, um die Mehrausgaben zu decken.
Darüber hinaus finanziert der Bund diverse Schutzschirme und freigehaltene Krankenhausbetten. Er wird auch die Kosten für die Impfstoffe und für die Schutzmasken für besonders anfällige Bevölkerungsgruppen bezahlen.
Aber wir verschulden uns dafür in erheblichem Umfang. Das sollte jeder berücksichtigen, der mit leichter Hand immer noch höhere Bundeszuschüsse fordert.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine große Solidargemeinschaft, und natürlich ist es schmerzlich, wenn Krankenkassen nun ihre Rücklagen an den Gesundheitsfonds abführen müssen. Aber im Sinne des Gemeinwohls ist es in der Krise allemal besser, die Rücklagen wieder in die Versorgung fließen zu lassen, damit alle Beitragszahler, die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, die Rentnerinnen und Rentner, vor weiteren Beitragssatzsteigerungen geschützt werden. Das entspricht jedenfalls unserem Verständnis von Solidarität.
(Beifall bei der SPD)
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass kleine Kassen ein Schonvermögen von 3 Millionen Euro zusätzlich zur Mindestrücklage behalten dürfen. Es konnte auch mehr Flexibilität für die Beitragsgestaltung erreicht werden.
Kolleginnen und Kollegen, jetzt und in den nächsten Monaten ist Solidarität gefragt. Gemeinsam können und werden wir die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie überwinden, wenn jeder seinen Beitrag leistet.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Dittmar. – Nächster Redner ist der Kollege Professor Andrew Ullmann, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7486486 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 195 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege |