26.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 15

Roman ReuschAfD - Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also, Frau Kollegin Dr. Scheer, jetzt haben Sie mich wirklich sehr überrascht; denn zu viel der Ehre: Das waren nicht wir. Wir haben uns nicht an das Verfassungsgericht gewandt. Das war eine Verfassungsbeschwerde. Als das Gesetz beschlossen wurde, mit dem zum ersten Mal ratifiziert wurde, waren wir noch gar nicht im Bundestag. Ganz im Gegenteil: Bei der letzten Debatte über die Ratifizierung hatten wir beantragt, das Gesetz aufzuheben, mit dem Sie ratifiziert haben, um dem Bundestag diese Blamage zu ersparen, die dann eingetreten ist.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben es ganz allein zu verantworten, dass es dazu gekommen ist. Hätten Sie auf uns gehört, wäre das alles glimpflicher abgelaufen.

(Dr. Nina Scheer [SPD]: Sie stecken doch hinter der Beschwerde!)

Nun sollte man meinen: Aus Schaden wird man klug. Hier geschieht dies aber scheinbar nicht. Unbeirrt wird fortgefahren. Bisher gab es zu dieser Sache noch keine Anhörung im Rechtsausschuss. Wir machen im Rechtsausschuss alle möglichen Anhörungen, zum Beispiel über das – wie heißt das? – Containern von Lebensmitteln, aber nicht über hochkomplexe Fragen wie diese. Seit Beginn des Projektes „Europäisches Patentgericht“ werden in der Literatur erhebliche Angriffe dagegen geführt: unionsrechtliche Unverträglichkeit, Verfassungswidrigkeit; es soll völlig überflüssig sein, so heißt es, mittelstandsfeindlich. All diese Angriffe von ernstzunehmenden Leuten hätte man sich im Rechtsausschuss doch wohl mal anhören müssen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

(Beifall bei der AfD)

Das ist nicht geschehen. Noch letzten Mittwoch haben alle Fraktionen unseren Antrag im Rechtsausschuss auf Durchführung einer Sachverständigenanhörung abgelehnt.

Hinzu kommt, dass wir durch den Brexit eine völlig neue Sachlage haben. Nach bisheriger Übung gab es nach meiner Information zwei Länder, deren Gerichte so etwas wie die Leitfunktion für alle anderen hatten: Das waren deutsche und englische Patentgerichte. Nun sind die Engländer durch den Brexit weg; jetzt sind also die deutschen Gerichte übrig, die eine Leitfunktion einnehmen könnten. Wo ist das Problem? Weswegen muss man da noch ein europäisches Gericht einrichten?

Aber selbst wenn man Gründe sucht und findet, das zu machen, dann gibt es noch ein nächstes Problem, das aus dem Brexit folgt: Ein Sitz dieses Patentgerichts sollte ja in Großbritannien sein. Das ist weggefallen. Jetzt ist ein deutsches Interesse, ihn nach München zu holen; aber es gibt keinerlei Vereinbarungen, das ist längst nicht in Sack und Tüten. Und jetzt wollen wir hier ratifizieren und damit den einzigen Trumpf, den wir noch in der Hand haben, um das Ding sicher nach München zu holen, aus der Hand geben. Weiß das der Söder Markus, wie hier mit bayerischen Interessen umgegangen wird? Ich denke mal, bayerische Abgeordnete täten jetzt gut daran, diesem Gesetz heute nicht zuzustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Dann hätte die Bundesregierung nämlich noch die Chance, das zu reparieren.

Wir werden nicht zustimmen. Den anderen wünsche ich einen fröhlichen Ritt über den Bodensee – Augen zu und durch, wie Sie es gerne machen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Ingmar Jung das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486519
Wahlperiode 19
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht
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