26.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 15

Roman Müller-BöhmFDP - Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute hier beraten, ist nicht neu. Ganz im Gegenteil: Bereits seit den 60er-Jahren wird eine Reform im europäischen Patentsystem angestrebt. Es gab – das wurde vorhin bereits gesagt – am 10. März 2017 wirklich einen einstimmigen Beschluss der damals hier vertretenen Fraktionen. Allerdings nahmen zu dem Zeitpunkt nur 38 Abgeordnete an der Sitzung teil. Das Bundesverfassungsgericht machte jüngst – im Februar – mit seinem Urteil sehr deutlich, dass die Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 Grundgesetz in der Form der Zustimmung einer Zweitdrittelmehrheit des Deutschen Bundestages bedurft hätte. Insofern ist ein Formfehler unterlaufen. Der muss heute behoben werden, und das ist auch gut so. Wenn ich mir heute die Reihen hier anschaue, dann stelle ich erfreut fest, dass es ein großes inhaltliches Interesse an diesem Thema gibt.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen mache ich mir auch keine Sorgen, dass wir heute ein Problem mit der Zweidrittelmehrheit bekommen werden.

Es wurde ja bereits gesagt, dass sich am Inhalt des Gesetzentwurfs bis auf ein paar Feinheiten und Aktualisierungen nichts geändert hat. Deshalb möchte ich noch mal unterstreichen, warum es richtig ist, heute zuzustimmen.

Das neu zu schaffende Einheitliche Patentgericht soll für die Verletzung und Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten in einem einheitlichen Verfahren zuständig sein. Derzeit ist es so – das wurde bereits gesagt –, dass oftmals die nationalen Gerichte und Behörden über die Verletzung und Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten entscheiden. Das kann in der Praxis zu den genannten Problemen führen, beispielsweise zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung in den einzelnen Mitgliedstaaten, und dazu, dass alle an den Verfahren beteiligten Akteure enorm hohe Kosten haben, weil in vielen Ländern die gleiche Klage erhoben werden muss. Das führt darüber hinaus zu dem Problem des sogenannten Forum Shoppings. Das heißt, es wird sich oftmals das Land für die Klageerhebung ausgesucht, in dem die Situation für die eigenen taktischen Interessen vermeintlich am besten ist. Insofern dient das Einheitliche Patentgericht also auch der Rechtsharmonisierung, und das ist ganz im Sinne des europäischen Gedankens.

Das ist aber nicht nur abstrakt generell gut, sondern auch gut für Deutschland; denn im europäischen Vergleich ist Deutschland – Stand 2019 – Spitzenreiter mit gut 26 000 europäischen Patenten. Das heißt, man kann sagen, dass wir hier nicht nur etwas für die Europäische Union und den fairen Wettbewerb tun, sondern durchaus auch für Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen sorgen, und das ist gut.

Patente und ihr Schutz sind ein wichtiger ökonomischer Faktor und Grundlage für eine innovative und prosperierende Gesellschaft. Daher stimmen wir Freien Demokraten dem Gesetzentwurf heute zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Kollege Friedrich Straetmanns für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486521
Wahlperiode 19
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht
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