26.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 19

Thomas SeitzAfD - Regulierung von Bonitätsauskünften

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal müssen wir uns hier im Hohen Haus mit einem Antrag der Linken befassen, der mit jedem Wort Ihr unfreiheitliches und realitätsblindes Weltbild offenbar werden lässt. Schufa und andere Auskunfteien sind Ihnen doch einfach ein Gräuel, und deshalb wollen Sie sie am besten allesamt verbieten. Es ist Ihnen mit der Forderung nach der Schaffung von Transparenz und besserer Kontrolle doch gar nicht ernst, wenn der Großteil des Geschäfts in Bezug auf Privatpersonen einfach verboten werden soll.

Um nichts anderes geht es, wenn Sie die Überprüfung der finanziellen Zuverlässigkeit von Privatpersonen auf Kreditverträge beschränkt sehen wollen. Mit solchen völlig überzogenen Forderungen verhindern Sie aber nur, dass eine echte Debatte darüber geführt wird, wo es wirklich gravierende Mängel gibt und wie man hier Abhilfe schafft.

Wir sind uns vermutlich einig, dass es gerade im Hinblick auf Datenschutz sowie Qualität und Transparenz der eingesetzten Berechnungsalgorithmen viel zu verbessern gibt. Ja, Kontrolldichte wie Kontrolltiefe müssen erhöht werden, und Auskunfteien müssen für fehlerhafte Auskünfte haften. Aber mit der Forderung nach pauschalen Verboten erreichen Sie rein gar nichts.

In der rechtlichen Bewertung stellt sich Ihre neue Verbotsorgie, die auch absolut der Fraktion der Grünen würdig wäre, als ein interventionistischer Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen dar. Es ist der Versuch, unsere freiheitliche marktwirtschaftliche Gesellschaft weiter in Richtung einer sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft zu transformieren.

(Beifall bei der AfD – Zaklin Nastic [DIE LINKE]: Ich denke, Sie wollen Überwachung!)

Die haushohe „Überlegenheit“ der sozialistischen Planwirtschaft haben die Linken, als sie sich noch SED nannten, über Jahrzehnte vorexerziert. Wie sollten Sie da auch wissen, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Zivilrecht als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit grundgesetzlichen Schutz genießt? Hierzu gehört insbesondere das Recht, sich frei zu entscheiden, mit wem man sich vertraglich binden will und mit wem nicht.

Es ist Ausdruck des wirtschaftlichen Grundverständnisses, dass Unternehmer wie private Vermieter nach Möglichkeit mit Vertragspartnern kontrahieren, bei denen die Umstände eine von Leistungsstörungen freie Vertragsdurchführung erwarten lassen. Eine Bevorzugung solventer und nicht vorbelasteter Vertragspartner stellt deshalb keine Diskriminierung dar.

Auch in der praktischen Betrachtungsweise stellt sich Ihr Antrag als kompletter Unsinn dar. Wenn Sie angemessene Informationen über die wirtschaftliche und persönliche Zuverlässigkeit eines Vertragspartners verhindern, mag es sein, dass mancher Mietvertrag zustande kommt, den es mit einer Schufa-Auskunft nicht gegeben hätte. Damit ist das Problem eines völlig überlasteten Wohnungsmarktes aber nicht gelöst. Es ist der Zuzug von Millionen legaler und illegaler Migranten in den letzten Jahren, der den Wohnungsmarkt zum Kollabieren gebracht hat.

(Beifall bei der AfD)

Was wäre also die weitere Folge, wenn Ihr Antrag umgesetzt wird? Spätestens nach der ersten Enttäuschung werden private Vermieter ihren Wohnraum lieber leer stehen lassen, als nochmals ein Risiko einzugehen. Das schadet nicht nur sozial benachteiligten Mietinteressenten, sondern allen. Auch ein gewerblicher Vermieter von Wohnraum hat schnell eine Umgehungsmöglichkeit gefunden: Es wird nur noch an Personen vermietet, die in der Lage sind, als Mietsicherheit eine Bankbürgschaft beizubringen. Die Auslese ungewollter Mieter erfolgt dann eben bei der Bank.

Menschen mit einer geringen Bonität haben immer Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Wer aber Anspruch auf ALG II oder Sozialhilfe hat, der hat auch Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten. Für die Übernahme der Wohnkosten werden Zusicherungsbescheinigungen durch die Jobcenter und Grundsicherungsämter ausgestellt. Diese Zusicherungsbescheinigungen reichen vielen Vermietern aus, um auch an Menschen mit geringerer Bonität zu vermieten. Dies geschieht bundesweit jeden Tag.

Für die Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt dennoch nicht fündig werden, gibt es den sozialen Wohnungsbau, der aber auch zunehmend für die Unterbringung von Neubürgern reserviert ist. Entlasten Sie die Wohnungsnachfrage durch einen Stopp der illegalen Einwanderung und konsequente Abschiebung. Fördern Sie die Schaffung sozialen und privaten Wohnraums. Damit helfen Sie allen, die eine Wohnung suchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Seitz, bitte die Maske. Wir haben es letzte Woche eigentlich geübt.

(Zuruf von der CDU/CSU)

– Nein, er hat schon eine dabei. – Danke schön.

(Thomas Seitz [AfD]: Bitte sehr! – Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486557
Wahlperiode 19
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Regulierung von Bonitätsauskünften
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