26.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 19

Stephan ThomaeFDP - Regulierung von Bonitätsauskünften

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im letzten Debattenpunkt hat meine Kollegin Carina Konrad ein Wort von Goethe zitiert. Zu diesem Debattenpunkt fällt mir ein Zitat von jemandem ein, den ich ansonsten nicht so häufig im Munde führe, nämlich von Lenin,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ach ja?)

dem das Wort zugeschrieben wird: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Richtig! Das hat er gesagt!)

Warum fällt mir das zu diesem Punkt jetzt gerade so ein? Vertrauen – davon sprach der Kollege Dr. Brunner soeben auch völlig zu Recht – ist eine wesentliche Grundlage gedeihlicher, gelingender Vertragsbeziehungen. Vertrauen muss aber auch entstehen, Vertrauen muss wachsen, und Vertrauen entsteht durch Transparenz. Das ist das, was Sie, Herr Kollege Brunner, auch gesagt haben. – Transparenz ist etwas, wofür wir von der FDP immer sind, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Und deswegen – das ist mir bei dem Antrag der Linken aufgefallen – stimmt ein Satz in Ihrem Antrag nicht; denn auch Unternehmen müssen Transparenz schaffen. Unternehmen unterliegen einer Publizitätspflicht. Nach dem Gesetz über den elektronischen Rechtsverkehr und das elektronische Handelsregister von 2007 müssen nämlich Unternehmen im Bundesanzeiger ihre Jahresabschlüsse offenlegen oder sie zumindest dort hinterlegen. Das heißt, die Behauptung in Ihrem Antrag, dass Verbraucher keine Möglichkeit hätten, sich über die Bonität von Unternehmen zu informieren, ist einfach falsch, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieser Punkt ist aber nicht nur falsch, er ist auch schräg; denn es geht ja gar nicht um die Frage, ob der Vermieter etwa Bonität besitzt. Darum, ob er zahlungsfähig ist, geht es ja beim Vermieter nicht. Er soll die Wohnung bereitstellen, und das kann der Mietinteressent ja durchaus nachprüfen. Er kann die Wohnung besichtigen. Das heißt also, sozusagen die Kehrseite zur Bonität des Verbrauchers ist der Umstand, dass der Vermieter die Wohnung zur Verfügung stellt, und das kann der Verbraucher ja nachprüfen. Deswegen ist Ihr Argument auch noch schräg – nicht nur falsch, sondern auch schräg.

Nun ist eben genau dieses Thema des Scorings, von dem die Rede ist, sozusagen die Kehrseite zur Publizitätspflicht des Unternehmers. Der Verbraucher unterliegt keiner solchen Publizitätspflicht. Man kann nirgends nachgucken: Wie zahlungsfähig, wie solvent ist er denn eigentlich? Und deswegen, weil das der Vermieter auch nicht ermitteln kann – er müsste ja dann in die Gehaltsunterlagen und die Kontoauszüge des Verbrauchers hineingucken –, ist genau dieser Punkt ein ganz wichtiger: Der Verbraucher kann damit, dass er eine Selbstauskunft erteilt, genau diese Transparenz und das Vertrauen schaffen, das notwendig ist, um ein Mietverhältnis zu begründen. Und deswegen ist das, was Kollege Steineke sagte, völlig richtig: An diesem Scoring ist auch etwas Gutes dran, weil damit der Verbraucher, der Mietinteressent, seine Solvenz nachweisen kann.

Und deswegen, meine Damen und Herren: Es gibt ein paar Punkte, die in Ihrem Antrag durchaus richtig sind; damit will ich meinen Beitrag heute abschließen. Es ist schon richtig: Auch Auskunfteien müssen Transparenz walten lassen, müssen sich an Datenschutzregeln halten, müssen die Qualität ihrer Auskunft garantieren. Aber diese richtigen Ansätze reichen nicht, dass wir Ihrem Antrag in der Sache nähertreten könnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Stephan Thomae. – Nächste Rednerin: für Bündnis 90/Die Grünen Tabea Rößner.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486559
Wahlperiode 19
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Regulierung von Bonitätsauskünften
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