Franziska Giffey - Elterngeld und Elternzeit
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Guten Morgen! Ich freue mich, dass wir heute in erster Lesung das neue Elterngeldgesetz beraten und damit einer der bekanntesten und beliebtesten Familienleistungen in Deutschland noch einmal zu einer Verbesserung verhelfen können.
Rund 2 Millionen Familien nutzen das Elterngeld in Deutschland. Mit ihm stärken wir die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Wir geben ihnen in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Sicherheit und vor allem Zeit. Zugleich trägt diese Leistung einem gesellschaftlichen Wandel Rechnung, und das seit über zehn Jahren. Denn immer mehr Eltern wollen sich die Erwerbsarbeit und die familiäre Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat das Elterngeld dazu beigetragen, dass mehr Mütter und Väter diesen Wunsch auch in die Tat umgesetzt haben. Heute nutzen rund 40 Prozent der Väter das Elterngeld – mit steigender Tendenz.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
An diese Erfolge wollen wir anknüpfen und das Elterngeld noch besser aufstellen: Wir sorgen für noch mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität. Wir entlasten Eltern, deren Kinder zu früh geboren worden sind. Und wir vereinfachen die Abläufe und entlasten damit Eltern, Elterngeldstellen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. So bleibt den Eltern mehr Zeit für das Wichtigste, für die Kinder.
Mehr Partnerschaftlichkeit, mehr Flexibilität – mit dem Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange Elterngeld beziehen und parallel leichter wieder in den Beruf einsteigen. Den Partnerschaftsbonus erhalten sie zusätzlich, wenn sich beide vornehmen, vier Monate parallel in Teilzeit zu arbeiten und sich somit Erwerbs- und Familienarbeit gerechter partnerschaftlich aufzuteilen.
Manchmal aber durchkreuzt das Leben die Pläne, zum Beispiel wenn ein Partner plötzlich schwer erkrankt, wenn in einem Betrieb auf einmal viel mehr gearbeitet werden muss oder wenn Teilzeit nicht wie geplant eingehalten werden kann. Künftig sollen Eltern dann nicht mehr in die Lage kommen, den Partnerschaftsbonus zurückzahlen zu müssen. Wir wollen ihnen auch mehr Flexibilität geben, wenn die Pläne anders verlaufen als ursprünglich gedacht. Wir erweitern den Stundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden pro Woche. Das ermöglicht Eltern, Müttern und Vätern, zum Beispiel eine Viertagewoche und gleichzeitig die Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus. – Wir stellen also sicher, dass der Partnerschaftsbonus nicht zurückgezahlt werden muss, wenn ein Partner aufgrund von Krankheit, anders als geplant, nicht arbeiten kann. Zudem können Eltern diesen Partnerschaftsbonus flexibel zwischen zwei und vier Monaten nehmen und sich auch später noch umentscheiden, wenn etwas dazwischenkommt.
Außerdem sorgen wir mit dieser Reform dafür, dass Familien, die in der besonders schwierigen Situation sind, dass ihr Kind viel zu früh vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt gekommen ist, Unterstützung erhalten. Wenn ein Kind sechs Wochen oder mehr zu früh geboren wird, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat beim Elterngeld. Wir nennen diesen Monat den „Frühchenmonat“. Damit wollen wir dafür sorgen, dass sich Eltern in Ruhe um ihr Kind kümmern können, dass sie die Entwicklung, die ein Kind braucht, wenn es zu früh gekommen ist, ein Stück weit aufholen können. Dafür wird das Elterngeld gewährt.
Wir vereinfachen die Dinge. Wir nehmen mit dieser Reform das Elterngeld auch hinsichtlich einer Entbürokratisierung in den Blick. In Zukunft soll es deshalb die Ausnahme sein, dass Eltern Nachweise über die Zahl der Arbeitsstunden einreichen müssen, wenn sie während des Elterngeldbezuges in Teilzeit gearbeitet haben. Wir schaffen die Möglichkeit für Eltern, auf Wunsch als Nichtselbstständige behandelt zu werden, wenn sie nur geringe Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt haben. Damit stellen wir sicher, dass ihre tatsächliche Lebenssituation als Angestellte bei der Berechnung des Elterngeldes besser berücksichtigt wird.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das alles dient dazu, starke Familien in einem starken Land zu unterstützen, dazu, dass Frauen wie Männer Kinder haben können, sich um die Familie kümmern können, aber auch im Beruf erfolgreich sein können. Wir machen es Vätern und Müttern leichter, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten. Und das ist wichtig für eine moderne Gesellschaft und für ein zukunftsfähiges Land. Mit dieser Politik, mit dieser Entscheidung heute, mit diesem Gesetz geben wir Eltern das Signal: Sie können sich auf uns verlassen, auf eine Familienpolitik, die ihre Bedürfnisse beachtet und ihnen zur Seite steht. Das ist gut für Deutschland.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ich freue mich auf die Beratungen, freue mich, dass wir den Gesetzentwurf endlich im parlamentarischen Verfahren haben. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Johannes Huber, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7486777 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Elterngeld und Elternzeit |