27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 23

Johannes HuberAfD - Elterngeld und Elternzeit

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitbürger! Die meisten Eltern wünschen sich eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Zeit für ihre Kinder, aber auch Zeit für den eigenen beruflichen Weg. Das Elterngeld wurde mit dem Ziel eingeführt, die wirtschaftliche Stabilität von Familien und Müttern zu stützen. Studien zeigen, dass dies für das erste Lebensjahr des Kindes erreicht wurde. Weil das Elterngeld vor allem für diejenigen Paare attraktiv ist, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, bestehen also Anreize für die Familie und für den Beruf. Diese Grundidee begrüßen wir deshalb ausdrücklich.

Es gibt aber erheblichen Diskussionsbedarf über den Partnerschaftsbonus. Dieser soll zwar nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung durch eine größere Flexibilität bei den Arbeitswochenstunden besser nutzbar gemacht werden, was im Gedankenmodell des Partnerschaftsbonus tatsächlich eine Verbesserung darstellt. Paare erhalten diesen aber nur, wenn sie beide ihre Arbeitszeiten anpassen und somit gleichermaßen in die Betreuung des Kindes eingebunden sind. Dies greift aus unserer Sicht in die elterliche Freiheit ein und subventioniert nur jene Eltern, die sich mit der starren und ideologischen Aufteilung anfreunden können. Daher ist der Partnerschaftsbonus von der Konstruktion her abzulehnen.

Wir begrüßen zwar die Möglichkeit, dass beide Elternteile sich die Zeit nehmen können,

(Leni Breymaier [SPD]: Ach ja? Das ist ja ganz neu!)

wollen dies jedoch nicht zur Voraussetzung machen. Aus diesem Grund wäre auch verwaltungstechnisch die einfachste und sauberste Lösung, das Elterngeld als solches zu verlängern, und zwar unabhängig von der partnerschaftlichen Aufteilung.

(Beifall bei der AfD)

Das zieht nämlich den Staat aus diesem höchstpersönlichen Lebensbereich zurück, schafft wahre Entscheidungsfreiheit und wäre vor allem im Interesse des Kindes.

Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, sollen nach der Bundesregierung künftig pauschal einen Monat länger Anspruch auf Basiselterngeld bzw. Anspruch auf zwei weitere Monate Elterngeld Plus erhalten. Wir von der AfD könnten uns sogar vorstellen, dies um noch einen zusätzlichen Monat zu erweitern, um der besonderen Belastung Rechnung zu tragen und einen erfolgreichen Start in das Leben zu unterstützen.

(Beifall bei der AfD)

Um die finanzielle Belastung im Rahmen des Elterngeldbezugs generell abzumildern, ist dringend ein größerer Wurf als der von der Bundesregierung geboten, nämlich aus unserer Sicht sogar eine Erhöhung des Elterngeldes bis hin zum skandinavischen Vorbild. Höhere Lebenshaltungskosten durch die ideologisch verursachte Verknappung des Wohnraums sowie steigende Preise für Energie und Güter des täglichen Bedarfs machen das notwendig, damit sich Eltern die gemeinsame Zeit mit den Kindern schlicht leisten können.

Wenn es Ihnen wirklich um Gleichberechtigung ginge, würden Sie gutausgebildeten Frauen erste Familiengründungen ermöglichen, also derjenigen Gruppe, bei der die sogenannte Fertilitätslücke zwischen Kinderwunsch und Kinderzahl am größten ausfällt. Diese leistungsbereite Gruppe wollen wir von der AfD familienpolitisch ganz besonders fördern.

Der Bundestag hat zuletzt grundlegend festgehalten, dass das ehrenamtliche Engagement von Bürgern unseres Staates große Anerkennung verdient. Eine ehrenamtliche Tätigkeit führt aber dazu, dass man weniger Elterngeld erhält, als wenn man ausschließlich einen Beruf als Angestellter ausüben würde. Daher hat bereits der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages der Bundesregierung mitgegeben, Entschädigungen aus Ehrenämtern bei Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht mehr als selbstständige Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes heranzuziehen.

Wir haben jetzt einige Vorschläge auf den Tisch gelegt. Liebe Frau Giffey, machen Sie was aus unseren Vorschlägen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486778
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Elterngeld und Elternzeit
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