Stefan SchwartzeSPD - Elterngeld und Elternzeit
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn etwas richtig gut läuft, dann sagt man bei mir zu Hause in Ostwestfalen: Da kannste nix von sagen. – Genauso ist das mit dem Elterngeld: Da kannste nix von sagen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Elterngeld ist eines der am besten funktionierenden Instrumente der Familienpolitik. Es verfolgt zwei Ziele: die Unterstützung junger Familien und gleichzeitig die Förderung von partnerschaftlicher Aufteilung von Familien- und Arbeitszeit. Bei mir im Kreis Herford wurde von circa 3 000 bewilligten Anträgen im vergangenen Jahr etwa ein Drittel von Männern gestellt. Damit liegen wir zwar über dem Durchschnitt von einem Viertel in ganz Nordrhein-Westfalen; aber da ist noch reichlich Luft nach oben.
Seit seiner Einführung 2007 hat das Gesetz immer wieder Anpassungen erfahren; denn mit unserer Familienpolitik nehmen wir veränderte gesellschaftliche Realitäten auf. Junge Familien wollen heute die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen. Sie wollen mehr Zeit mit der Familie verbringen, und genau deshalb soll die Teilzeitmöglichkeit weiter flexibilisiert werden. So wird man künftig bis zu 32 Stunden während des Bezugs von Elterngeld arbeiten dürfen. Das ist praxisnah; denn so wird eine Viertagewoche möglich. Gleiches gilt für den Partnerschaftsbonus; den bekommen Eltern, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit gehen. Hier ist klar geworden, dass der bisherige Korridor von 25 bis 30 Stunden praxisfern war. 25 Stunden sind zu viel für eine Dreitagewoche, und 30 Stunden sind zu wenig für eine Viertagewoche. Deswegen wird auch hier der Korridor erweitert.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Gleichzeitig entbürokratisieren wir. Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, werden nur noch ausnahmsweise nachträglich ihre Arbeitszeiten belegen müssen. Außerdem sollen Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften, also unter 35 Euro im Monat, für die Bemessung des Elterngeldes künftig wie Nichtselbstständige behandelt werden, sofern sie das wollen. Für die Höhe ihres Elterngeldes kommt es dann, wie bei allen Nichtselbstständigen, auf die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes an. Das hilft Zehntausenden.
(Beifall bei der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eltern, deren Kind besonders früh zur Welt kommt, stehen vor enormen Herausforderungen. Deshalb benötigen sie besondere Unterstützung, und deswegen sollen künftig Eltern, deren Kind sechs Wochen vor Termin geboren wurde, einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen. Sprechen Sie mit Eltern, sprechen Sie mit Hebammen; ich sage Ihnen, das ist dringend erforderlich. Übrigens: Hebammen sind eine Berufsgruppe, die in der aktuellen Coronazeit viel zu wenig Aufmerksamkeit genießt, auch sonst viel zu wenig Respekt bekommt und auch viel zu schlecht für ihre Leistungen, die unverzichtbar sind, bezahlt wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Katrin Werner [DIE LINKE]: Dann macht doch mal was!)
Familienpolitik hat die Aufgabe, sich ständig den neuen Lebensrealitäten anzupassen. Das nehmen wir mehr als ernst. Wir haben das Elterngeld in der letzten Wahlperiode reformiert und das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus eingeführt. Wir haben sehr kurzfristig die Auswirkungen der Coronakrise auf das Elterngeld abgefedert, und jetzt wollen wir weitere Verbesserungen angehen – für ein Elterngeld, bei dem die Eltern auch weiter der Meinung sind: Da kannste nix von sagen.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Martin Reichardt, AfD, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7486783 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Elterngeld und Elternzeit |