27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 25

Johannes FechnerSPD - Verbraucherschutz im Inkassorecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Nach einer Schätzung des ZDF bearbeiten Inkassounternehmen in Deutschland jährlich 20 Millionen Mahnungen. Es mag überwiegend berechtigt sein, dass diese Forderungen bestehen, und überwiegend mögen die Inkassobüros auch seriös vorgehen. Aber es gibt eben auch Missbrauchsfälle in der Branche, wo die Rechtsunerfahrenheit der Schuldner wirklich ausgenutzt wird. Deswegen machen wir dieses Gesetz. Wir wollen keine Abzocke der Schuldner, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Mechthild Rawert [SPD]: Gut so!)

Wir stoppen mit diesem Gesetz, dass für Schuldner unnötige Belastungen dadurch entstehen, dass in bestimmten Fällen eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr anfällt, und wir stellen klar, dass ein Gläubiger, der ein Inkassobüro und einen Rechtsanwalt beauftragt, grundsätzlich nur einmal eine Gebühr verlangen kann, es sei denn, es tritt die Ausnahme ein, dass der Schuldner die Forderung nach der Beauftragung des Inkassounternehmens bestritten hat. Und wir stellen klar, dass dieses Bestreiten wirklich durch ein aktives Tun erfolgen muss, damit es hier also keine Unklarheiten gibt. Wir wollen die Schuldner vor doppelten Gebühren schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig war uns auch, dass wir bei den üblichen Vorgängen im Inkassogeschäft die Gebühren reduzieren. So stellen wir ausdrücklich klar, dass es keine erhöhte Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,5 geben wird, wenn der Hauptanspruch anerkannt wird; bei Rechtsanwälten gibt es ja durchaus entsprechende Fälle. Hier stellen wir jetzt klar, dass der Gebührensatz von 1,5 nicht anfällt. Das war ein sehr großer Kostenfaktor in der Vergangenheit, und deswegen gehen wir hier dagegen vor. Und wenn der Anspruch anerkannt wird und eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, dann kann nur die niedrige Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,7 abgerechnet werden.

Weil wir die Anwaltsgebühren zum Jahreswechsel vermutlich beim nächsten Tagesordnungspunkt erhöhen werden, wollen wir klarstellen, dass diese Erhöhung der Gebühren nicht dazu führt, dass die Reduzierung, die wir hier für die Schuldner erreichen wollen, wieder aufgefressen wird. Deswegen haben wir hier auch geregelt, dass die Geschäftsgebühr 10 Prozent niedriger als vorgesehen ausfällt, also nur noch eine Geschäftsgebühr von 0,9 abgerechnet werden kann. All das wird dazu führen, dass die Inkassogebühren für die Schuldner und Schuldnerinnen geringer ausfallen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir werden auch die Informationspflichten deutlich erweitern. Oft sind die Schuldner ja geschäftsunerfahren. Deshalb sind die Inkassounternehmen zukünftig verpflichtet, über ihre Auftraggeber genaue Daten anzugeben, etwa den Namen und den Forderungsgrund. Und damit kein Schuldner vorschnell im Wege eines Anerkenntnisses auf seine Rechte verzichtet, wird zukünftig ein Schuldanerkenntnis nur dann wirksam sein, wenn der Schuldner ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er durch das Anerkenntnis die Möglichkeit verliert, Einreden und Einwendungen geltend zu machen.

Es gibt also ganz wichtige Verbesserungen für die Schuldnerinnen und Schuldner.

In unserem Entschließungsantrag greifen wir zwei Missstände auf, nämlich zum einen, dass die Aufsicht über die Inkassobüros erheblich zersplittert ist, und zum anderen, dass immer häufiger gerade beim Onlinehandel Identitäten gestohlen werden, also unter falschem Namen Bestellungen aufgegeben werden.

Es ist ein gutes Gesetz. Dank an das Justizministerium für die gute Vorlage und an die Kollegen für die gute Zusammenarbeit. Wir schützen mit diesem Gesetz wirklich die Schuldner vor Abzocke durch Inkassounternehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Wort hat der Abgeordnete Jens Maier für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486990
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Inkassorecht
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